DE_0.01_09.18_HERCULES BROSE_CS_Inhalt.book Seite 23 Montag, 25. September 2017 1:08 13
3.6.2
034-11420_1.0_25.09.2017
Betreiber
Der Sorgfaltspflicht des Betreibers obliegt es, die
Maßnahmen zu planen und ihre Ausführung zu
kontrollieren.
Der Betreiber:
•
stellt diese Betriebsanleitung dem Fahrer für die
Dauer der Fahrradnutzung zur Verfügung. Bei Bedarf
übersetzt er die Betriebsanleitung in eine dem Fahrer
verständliche Sprache.
•
weist den Fahrer vor der ersten Fahrt in die
Funktionen des Fahrrads ein. Nur unterwiesene
Fahrer dürfen fahren.
•
weist den Fahrer auf die bestimmungsgemäße
Verwendung und das Tragen einer persönlichen
Schutzausrüstung hin.
•
beauftragt ausschließlich Fachkräfte zur Wartung
und Reparatur des Fahrrads.
Die im Anhang abgedruckte EG-
Konformitätserklärung ist gültig, solange das Fahrrad
im Originalzustand bleibt. Sobald der Betreiber
relevante Änderungen oder Ergänzungen vornimmt,
wird er selbst zum Hersteller. Er muss die
Übereinstimmung mit den EG-Richtlinien in
Eigenverantwortung erneut zusichern, um:
•
das Fahrrad erneut in den Verkehr zu bringen,
•
die CE-Kennzeichnung anzubringen und
•
die Arbeitssicherheit nicht zu beeinträchtigen.
Sicherheit
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