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Anhebung; Transport; Vorschriften Zur Sicherheit Und Unfallverhütung - Checchi & Magli UNITRIUM Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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6.0 - ANHEBUNG

6.1 - Sicherstellen, daß die Hebevorrichtung, Haken, Seile, Ketten etc. die erforderliche
Tragfähigkeit aufweisen. (Siehe Gewichtsangabe auf dem Typenschild und in der Tabelle
Gewichte und Maße).
6.2 - Haken, Seile, Ketten, etc. an den drei angegebenen Stellen befestigen, die auf der Abbildung
3 mit dem graphischen Symbol "HAKEN" gekennzeichnet sind.
6.3 - Das Hebesystem langsam betätigen und vor der vollständigen Anhebung sicherstellen, daß kei-
ne versehentlichen Ausschwenkungen erfolgen und daß sich keine Dritten im Arbeitsbereich befi nden.
6.4 - Gebührenden Sicherheitsabstand einhalten und keinesfalls Bereiche betreten, in denen
die Maschine eventuell herunterfallen könnte.

7.0 - TRANSPORT

Sicherstellen, daß das zu verwendende Fahrzeug geeignete Tragkraft und Abmessungen aufweist und
alle weiteren, von der Straßenverkehrsordnung geforderten Eigenschaften aufweist.
Bei der Positionierung der Maschine vermeiden, daß diese aus dem Fahrzeug herausragt, und dieselbe
sicher mit Seilen oder anderem befestigen, um unkontrollierte Bewegungen zu vermeiden.
8.0 - VORSCHRIFTEN ZUR SICHERHEIT UND UNFALLVERHÜTUNG
8.1 - Vor dem Beginn der Arbeiten sorgfältig alle Anweisungen, insbesondere jene,
die den persönlichen Schutz betreffen, durchlesen. Der Hersteller übernimmt keinerlei
Haftung für eventuelle Schäden, die aus unsachgemäßem Gebrauch oder aus der Nichtbeachtung
dieser Anleitungen entstehen.
Der Betreiber ist zudem gesetzlich verpfl ichtet, seine Angestellten und Mitarbeiter über die in
diesem Handbuch enthaltenen Anleitungen zu informieren.
8.2 - Achten Sie auf die Gefahrensymbole in diesem Handbuch und an der Maschine.
8.3 - Eingriffe, Einstellungen und Wartungsarbeiten dürfen ausschließlich bei abgeschaltetem
Motor, auf dem Boden aufgesetzter Maschine und blockiertem Traktor (angezogener Fe-
ststellbremse) ausgeführt werden.
8.4 - Die Maschine nur an einen Traktor von angemessener Zugkraft (siehe technische Daten des
jeweiligen Modells) und mit Hebewerk nach den einschlägigen Normen für Traktoren anhängen.
Das Höchstgewicht der Achse und das bewegliche Gesamtgewicht einhalten.
8.5 - Während der An- und Abkupplung der Maschine mit äußerster Vorsicht vorgehen, um Quet-
schungen zu vermeiden.
8.6 - Es ist strengstens untersagt, den Traktor ohne Führerschein zu fahren bzw. durch Personal
ohne Führerschein, unerfahrenes oder nicht gesundes Personal fahren zu lassen.
8.7 - Bei laufendem Traktor nie den Fahrersitz verlassen.
Vor dem Verlassen des Traktors Hebewerk absenken, Motor abschalten, die Feststellbremse betäti-
gen und den Zündschlüssel vom Armaturenbrett abziehen.
8.8 - Es ist zu beachten, daß Straßenlage, Lenkbarkeit und Bremsung durch eine aufgeladene oder
geschleppte Maschine beeinfl ußt werden.
8.9 - Beim Straßentransport sind die Vorschriften der im betreffenden Land gültigen Straßenve-
rkehrsordnung zu beachten.
8.10 - Beim Straßentransport mit angehobener Maschine den Steuerhebel des hydraulischen
Hebewerks in die Blockierposition legen.
8.11 - Die Bediener dürfen nur bei stillstehendem, blockiertem Traktor und auf dem Boden ausge-
setzter Maschine auf den Sitzen Platz nehmen und die Füße auf die Fußstützen setzen (Abb. 4,A).
Es ist strengstens untersagt, mit angehobenem Hebewerk und Bedienern an Bord auf der
Straße oder dem Arbeitsbereich zu fahren. Bei in Bewegung befi ndlicher und nicht am Boden
abgesetzter Maschine darf dieselbe nicht verlassen werden.
8.12 - Die Bewegungsorgane (Räder, Ketten, Verteiler etc.) sind durch Gehäuse geschützt, und wo
dies nicht möglich war, wurde genügend Freiraum gelassen, um ein Einquetschen zu vermeiden.
Keinesfalls dürfen weite, wehende Kleidungsstücke getragen werden, die sich während des
Betriebs in den Bewegungsteilen verfangen könnten, und allgemein sind letztere stets als potentielle
Gefahrenstellen zu betrachten.
8.13 - Die Sicherheits- und Schutzvorrichtungen der Maschine dürfen nicht entfernt werden. Müssen
sie für Einstellungs- oder Wartungsarbeiten ausgebaut werden, so ist darauf zu achten, sie nach
dem Eingriff wieder anzubringen.
8.14 - Periodisch die Schutzvorrichtungen auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüfen und erfor-
derlichenfalls ersetzen. Dabei nur Original-Ersatzteile verwenden, die beim Hersteller oder den
Vertragshändlern erhältlich sind.
UNITRIUM
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