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  • DEUTSCH, seite 19

GARANTIEBEDINGUNGEN:

1. SANICO Srl haftet für das Nichtvorhandensein von mechanischen Schäden und Defekten und
für die Vollständigkeit des Produktes zum Zeitpunkt des Verkaufs.
2. Die Reparaturen dürfen nur in Servicecentern repariert werden, die von SANICO Srl oder vom
Vertragsverteiler des Einkaufslandes entsprechend genehmigt sind.
3. Die Garantiedauer für die Materialien und die Fabrikations- und Funktionsdefekte beträgt 2 Jahre
ab Verkaufsdatum vorbehaltlich, dass alle in den Gebrauchsanleitungen angeführten Angaben
vom Käufer befolgt werden. Die Garantieverpflichtungen decken nicht die Konsummaterialien:
Elektrodenschalen. Gummibänder, Verbindungskabeln usw.
4. Beanstandungen bezüglich des Produktes sind direkt an das autorisierte Servicecenter zu rich-
ten. Das Servicecenter ist auf Grund eines Abkommens mit dem Verkäufer dafür zuständig, die
Ursache und die Art des Defektes zu ermitteln. Das Produkt wird nur dann ersetzt, wenn es nicht
repariert werden kann.
5. Der Besitzer des Produktes sorgt eigenständig für die Ablieferung und Rücknahme des Produk-
tes am Ort der Durchführung der Garantiereparatur.
6. Die für die Garantiereparatur notwendige Zeit hängt vom Ausmass des Defektes ab.
7. Die Haftpflicht von SANICO Srl beschränkt sich laut vorliegender Garantiebedingungen auf den
vom Käufer für das Garantieprodukt gezahlten Betrag.
In folgenden Fällen wird die Produktgarantie nicht angewendet:
Falsch ausgefüllter oder gefälschter Garantieschein; beschädigte oder entfernte Seriennummer
(falls für das spezifische Produkt vorgesehen);
mangelnde Geschäfts- und Finanzunterlagen (Kassenschein,Warenbegleitschein), welche den
Einkauf nachweisen;
vom Käufer oder von einem nicht autorisierten Servicecenter durchgeführte Öffnung oder Repa-
ratur des Produktes;
Schäden infolge von Nichtbeachtung von Seiten des Käufers der in der entsprechenden tech-
nisch-normativen Dokumentation angegebenen Vorschriften zur Anwendung, Lagerung und zum
Transport des Produktes, wobei in diesem Fall herausgestellt werden muss, welche Vorschriften
genannter Dokumentation übertreten wurden;
Eindringen von Fremdkörpern oder Flüssigkeiten in das Produktinnere;
Vorhandensein am Produkt von mechanischen inneren oder äusseren Schäden (Sprünge, An-
zeichen von Fall, angeschlagene Teile usw.), die durch falschen Gebrauch, Installation oder
Transport bedingt sind;
verschleissausgesetzte Bestandteile oder Zubehör (Elektrodenschalen, Gummibänder); durch äussere
Einflüsse verursachte Defekte (deutlicher Schmutz innen und aussen, Korrosionsspuren);

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