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Hinweise Zur Nutzung Im Strassenverkehr - ben-e-bike TWENTY E-POWER Gebrauchsanleitung

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HINWEISE ZUR NUTZUNG IM STRASSENVERKEHR

Für die Verwendung von Fahrrädern allgemein und Pedelecs im Besonderen gelten in vielen Ländern spezielle
Vorschriften. Informieren Sie sich zu den jeweils gültigen Vorschriften zum Straßenverkehr des Landes oder der
Region, z. B. bei Fahrradverbänden oder dem Ministerium für Verkehr. Informieren Sie sich stetig zu geänderten
Inhalten der gültigen Vorschriften.
Erklären Sie Ihrem Kind stetig neue Inhalte der gültigen Vorschriften.
Lassen Sie Ihr Kind nur alleine im Bereich des Straßenverkehrs fahren, wenn es durch die gesetzlichen
Vorschriften erlaubt ist und wenn Sie davon überzeugt sind, dass Ihr Kind am Straßenverkehr teilnehmen
kann.
Erklären Sie Ihrem Kind, welche Fahrbahn es mit dem BEN-E-BIKE nutzen darf. In vielen Ländern ist das für
junge Kinder der Gehweg.
Bringen Sie Ihrem Kind bei, defensiv bzw. vorsichtig zu fahren und auf andere Verkehrsteilnehmer
Rücksicht zu nehmen.
Bringen Sie Ihrem Kind bei, so zu fahren, dass niemand geschädigt, gefährdet oder unnötig behindert oder
belästigt wird.
In vielen Regionen werden Kurse für Kinder angeboten. Hier kann Ihr Kind das Fahren und Verhalten im
Straßenverkehr spielerisch erlernen.
Regelung für Kinder bis zu Vollendung des 10. Lebensjahres in der Bundesrepublik Deutschland:
Kinder bis 8 Jahre müssen auf dem Gehweg fahren.
Kinder bis 10 Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren.
Erklären Sie Ihrem Kind die Regeln für Fußgänger im Straßenverkehr.
Erklären Sie Ihrem Kind, dass es den Gehweg nur verlassen darf, wenn es vom BEN-E-BIKE abgestiegen ist,
z. B. beim Überqueren einer Straße.
Vorschriften zur Beleuchtung
Für die Teilnahme am Straßenverkehr müssen Fahrräder mit Scheinwerfer, Schlusslicht, Rückstrahlpedalen,
Seitenstrahlern für Laufräder, einem weißen Rückstrahler vorn und einem roten Rückstrahler hinten ausgerüstet
sein. Die Beleuchtungskomponenten müssen den landesspezifischen Anforderungen entsprechen und mit einem
Prüfzeichen gekennzeichnet sein.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche BEN-E-BIKES ab Werk nicht mit den oben genannten,
erforderlichen Komponenten ausgestattet sind und ohne deren vorherige Nachrüstung im Bereich der
Straßenverkehrsordnung nicht verwendet werden dürfen!
Weitere Vorschriften
Für die Teilnahme am Straßenverkehr müssen Fahrräder mit zwei unabhängigen Bremsen und einer Glocke
ausgestattet sein. Ein BEN-E-BIKE erfüllt diese Anforderung.
Fahrradhelm
Lassen Sie Ihr Kind nur mit einem angepassten Fahrradhelm fahren, der nach Norm DIN EN 1078 geprüft
und mit dem CE-Prüfzeichen versehen ist.
GEBRAUCHSANLEITUNG BEN-E-BIKE
www.ben-e-bike.net
AMPERUM GmbH
info@ben-e-bike.com
Stuttgarter Str. 72
D-78628 Rottweil

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