4. Inanspruchnahme der Garantie
Bitte wenden Sie sich für die Inan-
spruchnahme der Garantie an den
nächsten HORNBACH-Baumarkt.
Diesen finden Sie unter:
www.hornbach.com.
Die Inanspruchnahme der Garantie
kann nur bei Vorlage des defekten
Artikels
und des Originalkassen-
bons oder der Originalrechnung er-
folgen.
5. Gesetzliche Rechte
Ihre gesetzlichen Rechte aus Ge-
währleistung und Produkthaftung
werden durch die Garantie nicht
eingeschränkt.
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