2.5
Bedienungs- und Wartungspersonal
2.5.1
Pflichten des Maschinenbetreibers
Der Maschinenbetreiber:
ist für die Schulung des Bedienungs- und Wartungspersonals
➤
verantwortlich,
muss das Bedienungs- und Wartungspersonals zu einem
➤
sachgerechten Umgang mit der Maschine sowie zum Tragen
korrekter Arbeitskleidung und der Schutzausrüstung anweisen,
muss dem Bedienungs- und Wartungspersonal Arbeitshilfen
➤
bereitstellen wie z. B. Hebeeinrichtungen zum Transport der
Maschine oder der Behälter
muss dem Bedienungs- und Wartungspersonal das Benutzer-
➤
handbuch zugänglich machen und dafür sorgen, dass es stets
verfügbar bleibt,
muss sich vergewissern, dass das Bedienungs- und Wartungs-
➤
personal das Benutzerhandbuch gelesen und verstanden hat.
Erst dann darf er die Maschine in Betrieb nehmen.
2.5.2
Personalqualifikation
Entsprechend ihrer Qualifikation unterscheidet man 2 Personen-
gruppen:
Unterwiesene Bediener wurden nachweislich in einer Unterwei-
➤
sung durch den Maschinenbetreiber über die ihnen übertrage-
nen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem
Verhalten unterrichtet.
Geschultes Personal ist aufgrund einer Unterweisung durch den
➤
Maschinenhersteller befähigt, Wartungs- und Reparaturarbeiten
an der Maschine auszuführen, mögliche Gefahren selbstständig
zu erkennen und Gefährdungen zu vermeiden.
2.5.3
Zugelassene Bediener
Tätigkeit
Einrichten und Betrieb
Reinigen
Warten
Reparatur
Originalbetriebsanleitung
Effective_BAoDB_de_1602 • jw
Qualifikation
Unterwiesener Bediener
Unterwiesener Bediener
Geschultes Personal
Geschultes Personal
Sicherheit
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