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Sicherheit; Allgemeine Sicherheitshinweise - Trotec 8010 Speedy 100 R Bedienungsanleitung

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8010 Trotec Speedy 100 / R

SICHERHEIT

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SICHERHEIT

2.1 Allgemeine Sicherheitshinweise

Jede Person, die im Betrieb des Anwenders mit der Aufstellung, Inbetriebnahme, Bedienung,
Wartung und Reparatur der Maschine beauftragt ist, muss die Betriebsanleitung und besonders das
Kapitel „Sicherheit" gelesen und verstanden haben. Dem Verwenderunternehmen ist zu empfehlen,
ggf. innerbetriebliche Anweisungen unter Berücksichtigung der ihm bekannten fachlichen
Qualifikation des jeweils eingesetzten Personals zu erstellen und sich den Erhalt der
Anweisung/Betriebsanleitung bzw. die Teilnahme an Einweisung/Schulung jeweils schriftlich
bestätigen zu lassen.
Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Die Maschine darf nur von ausgebildetem und autorisiertem Bedienungspersonal betrieben werden.
Die Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Tätigkeiten im Rahmen des Betreibens der Maschine
müssen klar festgelegt und eingehalten werden, damit unter dem Aspekt der Sicherheit keine
unklaren Kompetenzen auftreten. Dies gilt insbesondere für Arbeiten an der elektrischen
Ausrüstung, die nur von besonderen Fachleuten ausgeführt werden dürfen.
Bei allen Arbeiten, die die Aufstellung, die Inbetriebnahme, das Rüsten, den Betrieb, Änderungen
von Einsatzbedingungen und Betriebsweisen, Wartung, Inspektion und Reparatur betreffen, sind die
in den Betriebsanleitungen ggf. als notwendig angegebenen Ausschaltprozeduren zu beachten.
Sicherheitshinweise für das Verwenderunternehmen und/oder Bedienungspersonal
• Es ist jede Arbeitsweise zu unterlassen, die die Sicherheit an der Maschine beeinträchtigt.
• Der Bediener hat mit dafür zu sorgen, dass keine nichtautorisierten Personen an der Maschine
arbeiten (z.B. auch durch Betätigung von Einrichtungen gegen unbefugtes Benutzen).
• Der Bediener ist verpflichtet, die Maschine vor Arbeitsbeginn auf äußerlich erkennbare Schäden
und Mängel zu prüfen, eingetretene Veränderungen (einschließlich des Betriebsverhaltens), die
die Sicherheit beeinträchtigen, sofort zu melden.
• Das verwendende Unternehmen hat dafür zu sorgen, dass die Maschine immer nur in
einwandfreiem Zustand betrieben wird.
• Durch entsprechende Anweisungen und Kontrollen muss das Anwenderwerk Sauberkeit und
Übersichtlichkeit an der und um die Maschine gewährleisten.
• Es dürfen grundsätzlich keine Sicherheitseinrichtungen demontiert oder außer Betrieb gesetzt
werden (bereits hier ist konkret auf drohende Gefährdungen hinzuweisen, also zum Beispiel auf
drohende schwere Verbrennungen, Verlust des Augenlichts). Ist die Demontage von
Sicherheitseinrichtungen beim Rüsten, Reparieren und Warten erforderlich, hat unmittelbar nach
Abschluss der Wartungs- oder Reparaturarbeiten die Remontage der Sicherheitseinrichtungen
zu erfolgen.
BA 8010_3.0_DE (10/2016)
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