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Anhang A: Alarmübertragungssystem; Übersicht; Gsm- Und Pstn-Übertragungen; Betriebsart - Scantronic i-on Serie Installationshandbuch

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Anhang A: Alarmübertragungssystem
In diesem Anhang sind die Informationspflichten des Herstellers nach EN 50136-2
dokumentiert.
Übersicht
Die Steuereinheiten enthalten ein Alarmsystem (AS) und eine integrierte
Übertragungseinrichtung (Supervised Premises Transceiver, SPT). Die SPT kann
konfiguriert werden, um Folgendes zu verwenden:
PSTN oder GSM, über ein optionales COM-SD-PSTN- oder COM-SD-GSM-Modul.
Hinweis: Beachten Sie den wichtigen Hinweis auf der Seite 16 zur Nutzung von GSM
für die Kommunikation mit der ARC
Internet-Protokolle, über die eingebaute Ethernet-Funktion oder ein optionales COM-
DATA-4G-Plug-on-Modul (das auch für die Umschaltung auf 2G geeignet ist).
GSM- und PSTN-Übertragungen

Betriebsart

Alarme vom AS werden über die SPT in einem Durchreich-Modus übermittelt, indem sie
direkt über die Übertragungszentrale (Receiving Centre Transceiver, RCT) der Leitstelle
an die Leitstelle weitergeleitet werden. Wenn eine Alarmübertragung fehlschlägt, wird das
folgende Ereignis protokolliert:
„PSTN Alarmfehler" – für PSTN-Kommunikation.
„GSM Alarmfehler" – für GSM-Kommunikation.
SPT versucht, erfolglose Alarmübertragungen zu senden, bis die Wiederholungssequenz
abgelaufen ist. Bleiben die Alarmübertragungen weiterhin erfolglos, werden sie für eine
wiederholte Übertragung mit dem nächsten Alarm markiert.
Von der RCT eingehende Bestätigungen erfolgreicher Alarmübertragungen werden über
die SPT an das AS weitergeleitet.
Überwachung der Übertragung
Die Primär-ATP kann entweder die PSTN- oder die GSM-Verbindung sein. Die Über-
wachung der Integrität des Übertragungssystems erfolgt in zwei Phasen:
1.Die Netzwerkschnittstelle der Übertragung wird wie folgt überwacht:
• PSTN – die lokale Verbindung vom SPT- zum PSTN-Netzwerk wird durch
Überwachung der Netzspannung überprüft.
• GSM – die lokale Verbindung vom SPT- zum GSM-Netzwerk wird durch
regelmäßige Überprüfung der Signalstärke und Registrierung bei einem Service-
Provider überprüft. Hinweis: Die SPT prüft weder das Guthaben auf Prepaid-
SIM-Karten noch die Gültigkeit des Provider-Vertrages.
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