12 Lebensmittelechtheit
Dieses Symbol kennzeichnet Produkte, die auf ihre physikalische und chemische Zusam-
mensetzung getestet wurden und gemäß der Anforderung der Verordnung EG 1935/2004
als gesundheitlich unbedenklich für den Kontakt mit Lebensmitteln befunden wurden.
13 Entsorgungsangaben
Die mit diesem Symbol gekennzeichneten Geräte unterliegen der europäischen Richtlinie
2012/19/EU. Alle Elektro- und Elektronik-Altgeräte müssen getrennt vom Hausmüll über
dafür staatlich vorgesehene Stellen entsorgt werden.
Mit der ordnungsgemäßen Entsorgung des alten Gerätes vermeiden Sie
Umweltschäden und eine Gefährdung Ihrer persönlichen Gesundheit.
Weitere Informationen zur vorschriftsgemäßen Entsorgung des alten Gerätes erhalten Sie
bei der Stadtverwaltung, beim Entsorgungsamt oder in dem Geschäft, wo Sie das Gerät
erworben haben. Führen Sie auch die Verpackung einer umweltgerechten Entsorgung zu.
Kartonagen können bei Altpapiersammlungen oder an öffentlichen Sammelplätzen zur
Wiederverwertung abgegeben werden. Folien und Kunststoffe des Lieferumfangs werden
über Ihr örtliches Entsorgungsunternehmen eingesammelt
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