5. Aufstellung und Lagerung
Die Anbringung eines abrieb- und reißfesten Prallschutzes ist erforderlich. Er muss im rechten
Winkel zur Einblasrichtung an oder vor der dem Einblasstutzen gegenüberliegenden Wand
angebracht werden (darf Stutzen der Druckentlastung beim Pellevent M VACU nicht
verschließen.)
Befüllung, Befüllstutzen und Befüllleitungen
Ein Lagerraum bzw. eine GEObox oder ein GEOtank dürfen grundsätzlich erst nach erfolgter
Erst-Inbetriebnahme durch einen Silo-LKW gefüllt werden. Bis zur erfolgten Inbetriebnahme
müssen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Ausführung und Montage der Lagerraum
bzw. eine GEObox oder ein GEOtank leer sein! Für die Inbetriebnahme sind ca. 150 kg (= 10
Säcke á 15 kg) Pellets als Sackware am Tag der Inbetriebnahme bereit zu stellen.
Bei der Befüllung von Lagern mit Silo-LKW müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:
Die Einblas- und Absaugstutzen sollten bevorzugt ins Freie geführt sein und an der Schmalseite
des Raumes liegen. In jedem Fall muss für das Ankoppeln der Befüllschläuche ein ausreichender
Rangierabstand vorgesehen werden.
ANMERKUNG:
Aufgrund der technischen Einrichtungen sind in der Regel nur ca. 2/3 des Raumes als nutzbares
Füllvolumen für Pellets verwendbar (bei der Dimensionierung des Lagerraumes berücksichtigen
!).
Die Einblas- und Absauganschlüsse sind dauerhaft und unverwechselbar als solche zu
kennzeichnen. Die Länge des Lagerraumes, gemessen in Richtung des Einblasstutzens, ist auf
einer Plakette in der Nähe der Kupplungen anzugeben.
Die Stutzen sind in einem Abstand von mindestens 20 cm (gemessen zwischen Decke und
Rohroberkante) unter der Raumdecke in derselben Wand anzubringen. Voneinander sollten sie
einen Abstand von ca. 1 m haben.
Das Absaugrohr muss auf der Rauminnenseite bündig mit der Wand abschließen und sollte in
Türnähe angeordnet werden.
Das Einblasrohr sollte mittig in der Wandbreite eingebaut werden und mindestens 30 cm in den
Raum hineinragen.
Stutzen, die in unterirdischen Kellerfenstern (Lichtschacht) montiert sind, müssen in einem
Bogen nach oben gezogen werden, damit die Kupplungen frei zugänglich sind. 90°-Bögen sind
zu vermeiden.
Befüllleitungen sollten möglichst kurz (nicht länger als 10 m) sein und wenige
Richtungsänderungen aufweisen. Bei Richtungsänderungen dürfen nur Bögen verwendet
werden.
Sind die Befüllstutzen nicht im Freien angeordnet und führen die Befüllleitungen durch andere
Räume, sind diese gemäß TRVB H 118 auszuführen.
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