Nachzahlung
Nachzahlung
Nachzahlung
Nachzahlung
1. Funktion Nachzah-
lung
Mit der Nachzahlung kann der Zahlungsbetrag einer bereits durchgeführten Kartenzahlung
nachträglich erweitert werden (z.B. um den Verzehr aus der Zimmer-Minibar im Hotel
nachträglich zu berechnen). Nachzahlungen sind nur für die Zahlungsarten ELV oder Kre-
ditkarte zulässig.
Sie benötigen hierfür
den Beleg der ursprünglichen Zahlung (TA-Nr.)
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Die ursprüngliche Zahlung darf noch nicht durch einen „Tagesabschluss" übertra-
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gen worden sein.
Je Zahlung ist immer nur eine Nachzahlung möglich.
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Nachzahlung können jederzeit wie andere Zahlungen storniert werden, auch wenn
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nach der Nachzahlung bereits neue Zahlungen durchgeführt wurden.
Eine Nachzahlung wird als eigenständige Transaktion behandelt und erhält eine
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neue Transaktionsnummer.
Wird die Originalzahlung storniert, wird gleichzeitig auch die Nachzahlung stor-
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niert. In diesem Fall werden beim Storno auch zwei entsprechende Belege ge-
druckt.
Alle Nachzahlungen werden im Umsatzjournal als eigenständige Transaktion an-
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gezeigt.
Der Beleg einer Nachzahlung ist mit der Überschrift „Nachzahlung" und der ur-
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sprünglichen Zahlungsart gekennzeichnet.
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2. Transaktionsnum-
mer eingeben
3. Nachzahlungsbe-
trag eingeben