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Lizenzvereinbarung

Lizenzvereinbarung
WICHTIG - AUFMERKSAM LESEN: DSC-Software, die mit oder ohne Produkte und Komponenten erworben wird, ist urheberrechtlich geschützt und wird
unter folgenden Lizenzbedingungen erworben:
- This End-User License Agreement ("EULA") is a legal agreement between You (the company, individual or entity who acquired the Software and any related
Hardware) and Digital Security Controls, a division of Tyco Safety Products Canada Ltd. ("DSC"), the manufacturer of the integrated security systems and the
developer of the software and any related products or components ("HARDWARE") which You acquired.
- If the DSC software product ("SOFTWARE PRODUCT" or "SOFTWARE") is intended to be accompanied by HARDWARE, and is NOT accompanied by
new HARDWARE, You may not use, copy or install the SOFTWARE PRODUCT. Das SOFTWAREPRODUKT umfasst Computersoftware und kann zuge-
hörige Medien, Druckmaterialien und „Online-" oder elektronische Dokumentation enthalten.
- Any software provided along with the Software Product that is associated with a separate end-user license agreement is licensed to You under the terms of that
license agreement.
- By installing, copying, downloading, storing, accessing or otherwise using the Software Product, You agree unconditionally to be bound by the terms of this
EULA, even if this EULA is deemed to be a modification of any previous arrangement or contract. Stimmen Sie den Bedingungen dieser Endverbraucher-Lizenz-
vereinbarung nicht zu, dann ist DSC nicht gewillt, das SOFTWAREPRODUKT für Sie zu lizenzieren und Sie haben kein Nutzungsrecht.
SOFTWAREPRODUKTLIZENZ
Das SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberrechte und internationale Urheberrechtsvereinbarungen sowie durch Immaterialgüterrecht geschützt. Das
SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert, nicht verkauft.
1. GEWÄHRUNG EINER LIZENZ Diese Endverbraucher-Lizenzvereinbarung gewährt Ihnen folgende
Rechte:
(a)Software-Installation und Nutzung - Für jede von Ihnen erworbene Lizenz dürfen Sie nur eine Kopie des SOFTWAREPRODUKTS installieren.
(b)Speicherung/Netzwerknutzung - Das SOFTWAREPRODUKT darf nicht gleichzeitig auf verschiedenen Computern, einschließlich Workstation, Terminal oder
sonstigen elektronischen Geräten („Geräte") installiert, darauf zugegriffen, angezeigt, ablaufen gelassen oder gemeinsam genutzt werden. Mit anderen Worten,
falls Sie mehrere Workstations haben, müssen Sie für jede Workstation, auf welcher die SOFTWARE benutzt wird, eine eigene Lizenz erwerben.
(c)Sicherungskopie - Sie dürfen Sicherungskopien-des SOFTWAREPRODUKTS erstellen, Sie dürfen jedoch nur eine Kopie je Lizenz installiert haben. Sie dür-
fen die Sicherungskopie ausschließlich zur Archivierung benutzen. Sie dürfen keine anderen Kopien des SOFTWAREPRODUKTS, einschließlich der die
SOFTWARE begleitenden Druckmaterialien, erstellen, außer wie in dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung ausdrücklich zugelassen.
2. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN
(a) Beschränkung von Reverse Engineering, Dekompilierung und Demontage – Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT nicht nachbauen, dekompilieren oder
demontieren, außer und nur soweit dies ausdrücklich abweichend von dieser Beschränkung gesetzlich zulässig ist. Sie dürfen die Software ohne schriftliche
Erlaubnis eines leitenden Angestellten von DSC nicht verändern oder modifizieren. Sie dürfen keine Eigentumshinweise, Markierungen oder Aufkleber vom Soft-
wareprodukt entfernen. Sie müssen auf angemessene Weise dafür sorgen, dass die Bedingungen dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung eingehalten werden.
(b) Separation of Components - The Software Product is licensed as a single product. Seine Komponenten dürfen nicht zur Nutzung auf mehr als einem
HARDWARE-Gerät getrennt werden.
(c) Einzelnes INTEGRIERTES PRODUKT – Haben Sie diese SOFTWARE mit HARDWARE erworben, so ist das SOFTWAREPRODUKT mit der
HARDWARE als einzelnes integriertes Produkt lizenziert. In diesem Fall darf das SOFTWAREPRODUKT nur mit der HARDWARE benutzt werden, wie in
dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung ausgeführt.
(d) Vermietung – Sie dürfen dieses SOFTWAREPRODUKT nicht vermieten, leasen oder ausleihen. Sie dürfen es anderen nicht zur Verfügung stellen oder es
auf einem Server oder einer Website einstellen.
(e) Übertragung des Softwareprodukts – Sie dürfen Ihre Rechte gemäß dieser EULA nur als Teil eines permanenten Verkaufs oder einer Übereignung der
HARDWARE übertragen, sofern Sie keine Kopien behalten, Sie das gesamte SOFTWAREPRODUKT übertragen (einschließlich aller Komponenten, der
Medien und Druckmaterialien, aller Aktualisierungen und dieser EULA) und sofern der Empfänger den Bedingungen dieser EULA zustimmt. Ist das
SOFTWAREPRODUKT eine Aktualisierung, so muss eine Übertragung auch alle vorherigen Versionen des SOFTWAREPRODUKTS umfassen.
(f) Kündigung – Unbeschadet anderer Rechte kann DSC diese EULA kündigen, wenn Sie gegen die Bedingungen dieser EULA verstoßen. In diesem Fall müssen
Sie alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTS und aller seiner Komponenten zerstören.
(g) Markenzeichen – Diese EULA gibt Ihnen keine Rechte in Verbindung mit Markenzeichen oder Dienstleistungsmarken von DSC oder seinen Lieferanten.
3. URHEBERRECHT
Alle Titel und Immaterialgüterrechte an und für das SOFTWAREPRODUKT (einschließlich, jedoch nicht hierauf beschränkt, Bilder, Fotos und Texte im
SOFTWAREPRODUKT), die begleitenden Druckmaterialien und Kopien des SOFTWAREPRODUKTS sind das Eigentum von DSC oder seinen Zulieferern.
Sie dürfen die begleitenden Druckmaterialien des SOFTWAREPRODUKTS nicht kopieren. Alle Titel und Immaterialgüterrechte an den Inhalten, auf die Sie
durch das SOFTWAREPRODUKT zugreifen können, sind das Eigentum der entsprechenden Eigentümer der Inhalte und sind möglicherweise durch Urheberrecht
oder andere Immaterialgüterrechte und Vereinbarungen geschützt. Diese Endverbraucher-Lizenzvereinbarung gewährt Ihnen keine Rechte zur Benutzung dieser
Inhalte. Alle Rechte, nicht ausdrücklich unter dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung gewährt, bleiben durch DSC und seine Zulieferer vorbehalten.
4. EXPORTBESCHRÄNKUNGEN
Sie stimmen zu, dieses SOFTWAREPRODUKT nicht an Länder, Personen oder Körperschaften zu exportieren oder zu re-exportieren,- die kanadischen Export-
beschränkungen unterliegen.
5. RECHTSWAHL
Diese Software-Lizenzvereinbarung unterliegt den Gesetzen der Provinz Ontario, Kanada.
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