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GARANTIESCHEIN

Die Gesellschaft KLOVER s.r.l. gibt eine Garantie von 2 Jahren für die Materialqualität, die einwandfreie
Herstellung und die Funktionstüchtigkeit des Heizungsofens zu den folgenden Bedingungen:
Der Heizungsofen, der nach ihrem unanfechtbaren Ermessen Material- oder Fabrikationsfehler
aufweist, wird repariert oder ersetzt; ausgeschlossen sind alle Kosten für den Eingriff vor Ort, den
Transport, die Wiederherstellung (Abmontieren und Montieren von Wasserleitungen, eventuelle
Mauerwerke und alle weiteren Eingriffe, die erforderlich sein sollten) und das zusätzliche Material.
Von der Garantie ausgeschlossen sind die Glaskeramikscheibe und die Majolikaverkleidungen, da sie
sehr stoßempfindlich sind und daher auch versehentlich beschädigt werden können, außerdem die
Pelletbrennschale aus Gusseisen, die Glasfaserdichtungen und die Lackierung.
Die Verwendung minderwertiger Pellets oder anderer Brennstoffe könnte die Bauteile des
Heizungsofens beschädigen und den Verfall der Garantie auf diese und der Haftung des Herstellers
bewirken. Wir empfehlen daher dringend, nur Pellets zu verwenden, die unseren Beschreibungen
entsprechen.
Eine falsche, von unqualifiziertem Personal ausgeführte Installation, die Abwandlung, die
Nichtbeachtung der in diesem Handbuch enthaltenen Vorschriften und der Normen zur „kunstgerecht
ausgeführten Installation" lassen jedes Recht auf Garantie verfallen. Dasselbe gilt für Schäden, die
durch externe Faktoren entstehen. In jedem Fall ist eine eventuelle Schadensersatzforderung für
direkte oder indirekte Schäden ausgeschlossen, was auch immer deren Natur oder Ursache sein mag.
Für die Geräte, für die ein Eingriff vor Ort angefordert wurde, hat der Benutzer den „Beitrag zu den
Reisekosten" zu zahlen, der zum Zeitpunkt des Eingriffs in Kraft ist. Im ersten Monat der Garantiezeit
werden die Reparaturen vor Ort vollkommen kostenlos vorgenommen, außer wenn es sich um
Eingriffe handelt, die nicht durch die Garantie gedeckt sind (wie zuvor angeführt) und deren Kosten
vollständig zu Lasten des Benutzers gehen.
Wir erinnern daran, dass die Ware auf Risiko und Gefahr des Auftraggebers reist, auch wenn sie frei
Bestimmungsort versandt wird, daher sehen wir uns von jeglicher Haftung für Schäden entbunden, die
durch Ladungs- und Entladungsbewegungen, versehentliche Stöße, Lagerung in ungeeigneten
Räumen etc. entstehen.
Die Garantie ist nur dann als gültig anzusehen, wenn das Protokoll der ersten Einschaltung und des
Inkraftsetzens der Garantie vom autorisierten technischen Kundendienst bei der ersten Einschaltung
wie vorgeschrieben in allen seinen Teilen ausgefüllt wird. Zur Gültigkeit der Garantie muss die erste
Einschaltung innerhalb von 3 Monaten nach dem Kaufdatum und nicht später als 30 Tage nach
dem Installationsdatum erfolgen und darf nur vom technischen Kundendienst vorgenommen
werden.
Der Gerichtsstand für jede Streitigkeit ist Verona.
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