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Für die Realisierung des Rauchabzugs sind keine horizontalen Abschnitte erlaubt. Der Rauchabzug muss mit einem Rohr mit 180 mm Durchmesser
aus Edelstahl realisiert werden und isoliert sein.
Der Anschluss an den Schornstein muss versiegelt sein.
Bei der Herstellung des Rauchabzugs dürfen nicht mehr als zwei Richtungswechsel, einschließlich des anfänglichen T-Stücks, erfolgen.

Schornstein

Der Schornstein ist eine Vorrichtung oberhalb des Rauchabzugs und dient dazu, die Zerstreuung der Verbrennungsprodukte zu erleichtern.
Er muss folgenden Anforderungen entsprechen:
Der Nutzausgangsquerschnitt darf nicht weniger als das Zweifache jenes des Rauchabzugs betragen, auf dem er eingesetzt wird.
Er muss so gestaltet sein, dass er das Eindringen von Regen und Schnee in den Rauchabzug verhindert.
Er muss so gebaut sein, dass auch bei Wind aus jeder Richtung und Neigung in jedem Fall die Ableitung der Verbrennung gesichert ist.
Die Austrittshöhe (unter Höhe ist jene zu verstehen, die der Spitze des Rauchabzugs, unabhängig von eventuellen Schornsteinen, entspricht) muss sich
außerhalb des sogenannten Rückflussbereichs befinden, um die Bildung von Gegendruck zu vermeiden, der die freie Ableitung der Verbrennungsprodukte
in die Atmosphäre verhindert.
Daher müssen die in den folgenden Abbildungen angegebenen Mindesthöhen beachtet werden:
WEITERE ANGABEN, DIE ZU BERÜCKSICHTIGEN SIND
ES IST PFLICHT, EINEN ERSTEN VERTIKALEN ABSCHNITT VON MINDESTENS 1,5 METERN ZU SCHAFFEN, UM DEN ORDNUNGSGEMÄSSEN
AUSSTOSS DES RAUCHS ZU GARANTIEREN.
Die Rohre mit entsprechenden Manschetten an der Wand befestigen, um eventuelle Schwingungen zu vermeiden.
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