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7. Garantie

Unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gewährt CAISSON Garantie gemäß den Gesetzen
Ihres Landes, mindestens jedoch 2 Jahre, beginnend mit dem Verkaufsdatum des Gerätes an den Endverbra-
ucher. Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die auf Materialoder Herstellungsfehler zurüc-
kzuführen sind. Bei Geltendmachung eines Garantieanspruches ist der Original-Verkaufsbeleg mit Verkaufs-
datum beizufügen. Garantiereparaturen dürfen ausschließlich von autorisierten CAISSON Vertriebspartner
durchgeführt werden.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
Unsachgemäße Anwendungen;
Gewaltanwendung, Beschädigung durch Fremdeinwirkungen oder durch Fremdkörper, z.B. Sand oder
Wasser;
Schäden durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitunge;
Normaler Verschleiß.
Von der Garantie ebenfalls ausgeschlossen sind teilweise oder komplett demontierte Geräte.
CAISSON ELEKTRONIK GmbH
Boschstrasse 16, D-47533 Kleve, Deutschland
T: +49 (0) 2821-894390
info@caisson-gmbh.de www.caisson-gmbh.de

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