1
Rückwand
2
Deckel
3
Schutzblech
4
Gashahn
5
Elektronische
Piezozündung
6
Rechte Seitenwand
7
Gasleitung (Wäch-
tereinheit)
8
Gasleitung (Bren-
ner)
9
Frontgitter
10
Glas
11
Atmosphärenwäch-
ter
12
Brennereinheit
(Flammleiste)
13
Kabelführung
14
Reflektor
15
Rad
16
Gehäuseboden
17
Linke Seitenwand
Abb.6: Explosionszeichnung
8. Entsorgung
Die Verpackung besteht aus um-
weltfreundlichen Materialien, die
sie über die örtlichen Recyclingstel-
len entsorgen können.
Entsorgen Sie das Produkt nicht
im Hausmüll, sondern über kom-
DE
20/24
4 03 04 0419
4 03 04 0420
4 03 04 0421
4 03 04 0422
4 03 04 0423
Anthrazit:
4 03 04 0424
Weiß:
4 03 04 0826
Bordeaux:
4 03 04 0827
4 03 04 0425
4 03 04 0426
4 03 04 0427
4 03 04 0428
4 03 04 0429
4 03 04 0430
4 03 04 0431
4 03 04 0432
4 03 04 0433
4 03 04 0434
Anthrazit:
4 03 04 0435
Weiß:
4 03 04 0828
Bordeaux:
4 03 04 0829
munale Sammelstellen zur stoffli-
chen Verwertung! Möglichkeiten
zur Entsorgung des ausgedienten
Gerätes erfahren Sie bei Ihrer Ge-
meinde- oder Stadtverwaltung.
Beachten Sie die Kennzeichnung
20
der Verpackungsmaterialien bei
PAP
der Abfalltrennung, diese sind
gekennzeichnet mit Abkürzungen
(a) und Nummern (b) mit folgen-
der Bedeutung: 1-7: Kunststoffe/
20-22: Papier und Pappe/ 80-98:
Verbundstoffe.
Sie als Endverbraucher sind gesetz-
lich (Batterieverordnung) zur Rück-
gabe aller gebrauchten Batterien
verpflichtet; eine Entsorgung über
den Hausmüll ist untersagt. Schad-
stoffhaltige Batterien sind mit dem
nebenstehenden Symbol gekenn-
zeichnet, das auf das Verbot der
Entsorgung über den Hausmüll hin-
weist. Die Bezeichnungen für das
ausschlaggebende
sind: Cd=Cadmium, Hg=Quecksilber,
Pb=Blei (die Bezeichnung steht auf
den Batterien z.B. unter dem links
abgebildeten Mülltonnen-Symbol).
Ihre verbrauchten Batterien können
Sie unentgeltlich bei den Sammel-
stellen Ihrer Gemeinde, unseren Fi-
lialen oder überall dort abgeben,
wo Batterien verkauft werden.
9. Garantieerklärung
Unbeschadet der gesetzlichen Gewähr-
leistungsansprüche gewährt der Herstel-
ler eine Garantie gemäß den Gesetzen
Ihres Landes, mindestens jedoch 1 Jahr
(in Deutschland 2 Jahre). Garantiebeginn
ist das Verkaufsdatum des Gerätes an
den Endverbraucher.
Schwermetall