sonders das Kapitel Sicherheitshinweise, gelesen haben.
Während des Arbeitseinsatzes ist es zu spät. Dies gilt in be-
sonderem Maße für nur gelegentlich, z.B. bei der Wartung
an der Maschine tätig werdendes Personal.
Zumindest gelegentlich sicherheits-- und gefahrenbewuß-
•
tes Arbeiten des Personals unter Beachtung der Betriebs-
anleitung kontrollieren.
Das Personal darf keine offenen langen Haare, lose Klei-
•
dung oder Schmuck, einschließlich Ringe, tragen. Es be-
steht Verletzungsgefahr z. B. durch Hängenbleiben oder
Einziehen.
Soweit erforderlich oder durch Vorschriften gefordert, per-
•
sönliche Schutzausrüstungen benutzen.
Alle Sicherheits-- und Gefahrenhinweise an der Maschine/
•
Anlage beachten.
Alle Sicherheits-- und Gefahrenhinweise an der Maschine/
•
Anlage vollzählig in lesbarem Zustand halten.
Bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Maschine/An-
•
lage oder ihres Betriebsverhaltens Maschine/Anlage sofort
stillsetzen und Störung der zuständigen Stelle/Person mel-
den.
Keine Veränderungen, An-- oder Umbauten an der Maschi-
•
ne/Anlage, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten,
ohne Genehmigung des Lieferers vornehmen. Dies gilt
auch für den Einbau und die Einstellung von Sicherheitsein-
richtungen und --ventilen sowie für das Schweißen an Rohr-
leitungen und Behältern.
Ersatzteile müssen den vom Hersteller festgelegten techni-
•
schen Anforderungen entsprechen. Dies ist bei Originaler-
satzteilen immer gewährleistet.
Keine Programmänderungen (Software) an programmier-
•
baren Steuersystemen vornehmen.
Schlauchleitungen müssen vom Betreiber in angemesse-
•
nen Zeitabständen einer Gütekontrolle (Druck--, Sichtprü-
fung) unterzogen werden, auch wenn keine sicherheitsrele-
vanten Mängel erkennbar sind.
Vorgeschriebene oder in der Betriebsanleitung angege-
•
bene Fristen für wiederkehrende Prüfungen/Inspektionen
einhalten.
Zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen ist eine
•
der Arbeit angemessene Werkstattausrüstung unbedingt
notwendig.
Standort und Bedienung von Feuerlöschern bekanntma-
•
chen.
Die Brandmelde-- und Brandbekämpfungsmöglichkeiten
•
beachten.
Qualifikation, grundsätzliche Pflichten
Arbeiten an/mit der Maschine/Anlage dürfen nur von zuver-
•
lässigem Personal durchgeführt werden. Gesetzlich zuläs-
siges Mindestalter beachten.
Nur geschultes oder unterwiesenes Personal einsetzen,
•
Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Warten,
Instandsetzen klar festlegen.
Sicherstellen, daß nur dazu beauftragtes Personal an der
•
Maschine tätig wird.
Maschinenführer--Verantwortung festlegen und ihm das
•
Ablehnen sicherheitswidriger Anweisungen Dritter ermögli-
chen.
Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im
•
Rahmen einer allgemeinen Ausbildung befindliches Perso-
nal nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person an
der Maschine/Anlage tätig werden lassen.
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Betreiberhandbuch
Arbeiten an elektrischen Ausrüstungen der Maschine/An-
•
lage dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder von unter-
wiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elek-
trofachkraft gemäß den elektrotechnischen Regeln vorge-
nommen werden.
Arbeiten an gastechnischen Ausrüstungen darf nur hierfür
•
ausgebildetes Personal durchführen.
Sicherheitshinweise zum Betrieb
Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise unterlassen.
•
Maßnahmen treffen, damit die Maschine/Anlage nur in si-
•
cherem und funktionsfähigem Zustand betrieben wird. Ma-
schine nur betreiben, wenn alle Schutzeinrichtungen und
sicherheitsbedingte Einrichtungen, z.B. lösbare Schutzein-
richtungen, Not--Aus--Einrichtungen, Schalldämmungen,
vorhanden und funktionsfähig sind.
Mindestens einmal pro Tag Maschine/Anlage auf äußerlich
•
erkennbare Schäden und Mängel überprüfen. Eingetretene
Veränderungen (einschließlich des Betriebsverhaltens) so-
fort der zuständigen Stelle/Person melden. Maschine ggf.
sofort stillsetzen und sichern.
Bei Funktionsstörungen Maschine/Anlage sofort stillsetzen
•
und sichern. Störungen umgehend beseitigen (lassen).
Ein-- und Ausschaltvorgänge, Kontrollanzeigen gemäß Be-
•
triebsanleitung beachten.
Vor Einschalten/Ingangsetzen der Maschine/Anlage si-
•
cherstellen, daß niemand durch die anlaufende Maschine/
Anlage gefährdet werden kann.
In der Betriebsanleitung vorgeschriebene Einstell--, War-
•
tungs-- und Inspektionstätigkeiten und --termine einschließ-
lich Angaben zum Austausch von Teilen /Teilausrüstungen
einhalten. Diese Tätigkeiten darf nur Fachpersonal durch-
führen.
Bedienungspersonal vor Beginn der Durchführung von
•
Sonder-- und Instandhaltungsarbeiten informieren. Auf-
sichtsführenden benennen.
Bei allen Arbeiten, die den Betrieb, die Produktionsanpas-
•
sung, die Umrüstung oder die Einstellung der Maschine/An-
lage und ihrer sicherheitsbedingten Einrichtungen sowie In-
spektion, Wartung und Reparatur betreffen, Ein-- und Aus-
schaltvorgänge gemäß der Betriebsanleitung und Hin-
weise für Instandhaltungsarbeiten beachten.
Instandhaltungsbereich soweit erforderlich weiträumig ab-
•
sichern.
Ist die Maschine/Anlage bei Wartungs-- und Reparaturar-
•
beiten komplett ausgeschaltet, muß sie gegen unerwarte-
tes Wiedereinschalten gesichert werden. Hauptbefehlsein-
richtungen verschließen und Schlüssel abziehen und/oder
am Hauptschalter Warnschild anbringen.
Einzelteile und größere Baugruppen sind beim Austausch
•
sorgfältig an Hebezeugen zu befestigen und zu sichern, so
daß hier keine Gefahr ausgehen kann. Nur geeignete und
technisch einwandfreie Hebezeuge sowie Lastaufnahme-
mittel mit ausreichender Tragkraft verwenden. Nicht unter
schwebenden Lasten verweilen oder arbeiten.
Mit dem Anschlagen von Lasten und Einweisen von Kran-
•
fahrern nur erfahrene Personen beauftragen. Der Einwei-
ser muß sich in Sichtweite des Bedieners aufhalten oder mit
ihm in Sprechkontakt stehen.
Bei Montagearbeiten über Körperhöhe dafür vorgesehene
•
oder sonstige sicherheitsgerechte Abstiegshilfen und Ar-
beitsbühnen verwenden. Maschinenteile nicht als Auf-
stiegshilfen benutzen. Bei Wartungsarbeiten in größerer
Höhe Absturzsicherungen tragen.