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Weitere Vereinbarungen - NavGear StreetMate GTX-60-3D Bedienungsanleitung

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2. Das Recht des Anwenders, die Software zu nutzen, erlischt,
sofern der Anwender die in diesem Vertrag festgelegten
Nutzungsbedingungen verletzt. In diesem Fall ist der Anwender
verpflichtet, den zur Verfügung gestellten Datenträger
einschließlich Begleitmaterial zurückzugeben, sowie die
Software und alle mit seiner Hilfe erstellte Dateien auf der
Rechnereinheit so vollständig zu entfernen, daß diese nicht
mehr zurückgewonnen werden können und auf Verlangen die
Vernichtung durch eine eidesstattliche Erklärung zu versichern.
3. Die ordnungsgemäße Nutzung der Software und des
Begleitmaterials ist Bedingung für die nach diesem Vertrag
eingeräumten Nutzungsrechte. Verstößt der Anwender
hiergegen, endet seine Nutzungsbefugnis, ohne daß es einer
Kündigung des Vertrages bedarf.
§ 5 Weitere Vereinbarungen
1. Soweit der Anwender nicht Verbraucher ist, bedürfen
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages
der Schriftform.
2. Das deutsche Recht findet Anwendung.
3. Bei Verträgen mit Kaufleuten, Handelsgesellschaften, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem
Sondervermögen und im Fall, daß der Kunde, der nicht
Verbraucher ist, seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht im
Inland hat, wird der Gerichtsstand Freiburg vereinbart.
4. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder künftige in
ihn aufgenommene Bestimmungen ganz oder teilweise
rechtsunwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam,
und anstelle der unwirksamen Regelungen treten dann zu
vereinbarende, dem wirtschaftlichen Interesse der Parteien
entsprechende Regelungen.
ENDBENUTZERLIZENZBEDINGUNGEN
3. SOFTWARE-
DEU
197

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