Sicherheit
3.14
Verhalten im Gefahrenfall und bei Unfällen
Vorbeugende Maßnahmen
Im Fall der Fälle richtig handeln
3.15
Umweltschutz
54
Stets auf Unfälle und Feuer vorbereitet sein.
Erst-Hilfe-Einrichtungen (Verbandskasten, Decken usw.) und
Feuerlöscher griffbereit halten.
Personal mit den Unfallmelde-, Erste-Hilfe- und
Rettungseinrichtungen vertraut machen.
Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge frei halten.
Sofort den Not-Halt auslösen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten.
Betroffene Personen aus der Gefahrenzone bergen.
Verantwortlichen am Einsatzort informieren.
Bei schweren Verletzungen Arzt und/oder Feuerwehr
alarmieren.
Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge frei halten.
ACHTUNG!
Umweltschäden durch falsche Gefahrstoffbehandlung!
Falscher oder nachlässiger Gebrauch von Gefahrstoffen kann zu
schweren Umweltverschmutzungen führen.
Austretendes, verbrauchtes oder überschüssiges Schmierfett
sorgfältig entfernen.
Ausgetauschtes Öl in geeigneten Behältern auffangen.
Farbreste, Lösungs- und Reinigungsmittel gemäß
Sicherheitsdatenblatt des Herstellers behandeln.
Sämtliche Gefahrstoffe grundsätzlich gemäß den örtlichen
Vorschriften entsorgen, ggf. Fachbetrieb beauftragen.
DW 3060
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