Sicherheit
3.11
Arbeits- und Gefahrenbereiche
Legende
Arbeitsbereich
Gefahrenbereich
44
Arbeitsbereich
Gefahrenbereich
Absperrbereich
20 m
Abb. 11: Gefahrenbereich
Die Bedienerplätze an der Maschine dürfen nur für
Einrichtarbeiten und zum Starten der Maschine vom autorisierten
Bediener betreten werden.
Nach dem Starten arbeitet die Maschine autark. Die Bedienung
erfolgt von der Kabine des Beladefahrzeugs (z. B. Radlader)
oder von der Bedienstelle der betreiberseitigen
Zufuhreinrichtung aus.
Der Gefahrenbereich (20 m um die Maschine herum) darf
während des Betriebs der Maschine nicht betreten werden.
Der Bediener in der Kabine des Beladefahrzeugs muss folgende
Anweisungen beachten:
Den Gefahrenbereich jederzeit vollständig einsehen können.
Den Gefahrenbereich gegen Betreten absperren.
Personen stets von den Gefahrenbereichen fernhalten.
Bei Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich, die
Arbeiten sofort einstellen.
20 m
20 m
20 m
DW 3060
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