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Verantwortlichkeiten; Verantwortung Des Betreibers - Doppstadt DW 3060 Betriebsanleitung

Walzenzerkleinerer
Inhaltsverzeichnis

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DW 3060
3.3

Verantwortlichkeiten

3.3.1

Verantwortung des Betreibers

Betreiber
Pflichten des Betreibers
3-0
Betreiber ist jede natürliche oder juristische Person, die die
Maschine nutzt oder Dritten zur Anwendung überlässt und
während der Nutzung für die Sicherheit des Benutzers, des
Personals oder Dritter verantwortlich ist.
Die Maschine wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der
Betreiber der Maschine unterliegt daher den gesetzlichen
Pflichten zur Arbeitssicherheit. Neben den Warn- und
Sicherheitshinweisen in dieser Betriebsanleitung müssen die für
den Einsatzbereich der Maschine gültigen Sicherheits-,
Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften eingehalten
werden.
 Insbesondere muss der Betreiber folgende Anweisungen
beachten:
- Über die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen
informieren.
- Durch eine Gefährdungsbeurteilung mögliche zusätzliche
Gefahren ermitteln, die sich durch die speziellen
Anwendungsbedingungen am Einsatzort der Maschine
ergeben.
- In Betriebsanweisungen die notwendigen
Verhaltensanforderungen für den Betrieb der Maschine
am Einsatzort umsetzen.
- Während der gesamten Einsatzzeit der Maschine
regelmäßig prüfen, ob die von ihm erstellten
Betriebsanweisungen dem aktuellen Stand der
Regelwerke entsprechen.
- Wenn erforderlich, neue Vorschriften, Standards und
Einsatzbedingungen in den Betriebsanweisungen
anpassen.
- Die Zuständigkeiten für die Installation, Bedienung,
Wartung und Reinigung der Maschine eindeutig und
unmissverständlich regeln.
- Dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter, die an der Maschine
beschäftigt sind, diese Betriebsanleitung gelesen und
verstanden haben.
- Darüber hinaus muss er das Personal in regelmäßigen
Abständen im Umgang mit der Maschine schulen und über
die möglichen Gefahren informieren.
- Dem mit Arbeiten an der Maschine beauftragten Personal
die vorgeschriebenen und empfohlenen
Schutzausrüstungen bereitstellen und auf ständige
Einhaltung der Tragepflicht achten.
- Die erforderlichen Freiräume und ausreichende
Beleuchtung für gefahrloses Arbeiten sowie ständige
Ordnung und Sauberkeit am Aufstellplatz der Maschine
und deren Umgebung sicherstellen.
- Ausreichende und sichere Abgasableitung aus dem
Arbeitsbereich bei Aufstellung der Maschine in einer Halle.
Sicherheit
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