Sicherheit
2.3.1
Persönliche Schutzausrüstung
Die
Maschinenbediener
müssen
geeignete
Arbeitskleidung tragen: Halsketten, Schnürsenkel
und ähnliche Dinge, die sich in
den sich
bewegenden Maschinenteilen verfangen können,
sollten abgenommen werden. Die Bekleidung darf
weder mit Fett noch mit Öl getränkt/verschmutzt
sein.
Im Folgenden sind die PSA, die während
zu tragen sind,
der Benutzung der Maschine
aufgelistet:
- Arbeitsschuhe;
- Reflektierende Kleidung.
Im Folgenden sind die PSA, die bei der
Maschinenwartung
oder dem
An- und Abbau
der optionalen Anbaugeräte
zu tragen sind, aufgelistet:
- Helm;
- Arbeitsschuhe;
- Schutzbrille;
- Schutzhandschuhe;
- Gehörschutz;
- Reflektierende Kleidung.
39
ES12ZT4 - ES14SR4
Kennnummer:
B000203388
Rev.:
04