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Grundlagen Der Photovoltaik; Finanzierungsmöglichkeiten; Genehmigung, Versicherungen, Wartung Und Kontrolle; Baugenehmigung - Viessmann VITOVOLT serie Planungsanleitung

Photovoltaik-module
Inhaltsverzeichnis

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Grundlagen der Photovoltaik

1.1 Finanzierungsmöglichkeiten
Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach dem Jahr der Inbe-
triebnahme der Anlage. Sie wird auf eine Laufzeit von 20 Jahren zzgl.
des Betriebszeitraums im Jahr der Inbetriebnahme vom Energiever-
sorger an den Anlagenbetreiber gezahlt.
Ausführliche Informationen finden Sie unter www.viessmann.de
(Ein-/Zweifamilienhaus > Förderung > Fördermitteldatenbank).
Zinsgünstige Kredite für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Ener-
gien einschließlich der unmittelbar durch die Nutzung der Anlage ver-
anlassten Maßnahmen an bestehenden und neuen Wohngebäuden
können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des
CO
-Minderungsprogramms beantragt werden.
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Im Rahmen dieses Programms werden Kraft-Wärme-Kopplungs-
Anlagen (Blockheizkraftwerke), Wärmepumpen, thermische Solaran-
lagen, Biomasse- und Biogasanlagen, Photovoltaikanlagen, geother-
mische Anlagen, Installation von Wärmetauschern und Wärmerück-
gewinnungsanlagen finanziert.
Adressen
■ Informationsstelle
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
iz@kfw.de
http://www.kfw.de
■ Informationsstelle
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Postfach 04 03 45
D-10062 Berlin
fon: 030 / 2 02 64-50 50
fax: 030 / 2 02 64-54 45

1.2 Genehmigung, Versicherungen, Wartung und Kontrolle

Baugenehmigung

Die Genehmigung von Photovoltaikanlagen orientiert sich an den
Bauordnungen der Bundesländer. Kommunale Vorgaben müssen
ebenfalls beachtet werden.

Versicherungen

Da für eine Photovoltaikanlage verhältnismäßig hohe Summen inves-
tiert werden, ist eine entsprechende Versicherung zu empfehlen.
Insbesondere bei zunächst fremdfinanzierten Anlagen dient die Ver-
sicherung zum Schutz vor einem Vermögensschaden.
Haftpflicht
Für durch Bau und Betrieb der Anlage verursachte Fremdschäden
haftet der Bauherr bzw. Betreiber. Dieses Risiko läßt sich durch eine
Haftpflichtversicherung abdecken.
Vorteilhaft ist die Einbeziehung in die private Haftpflichtversicherung.
Als Stromerzeuger gilt man offiziell als Gewerbetreibender und somit
nicht als Privatperson. Einleitungsschäden, also Schäden, die aufsei-
ten des Energieversorgers entstehen, sind in der Regel nicht abge-
deckt und können durch eine Betreiber-Haftpflichtversicherung
ergänzt werden. Sollen Anlagen auf Dächern von Dritten errichtet wer-
den, muss darauf geachtet werden, dass Mietsachschäden und All-
mählichkeitsschäden eingeschlossen sind.
Hinweis
Wir empfehlen, den Versicherungsschutz durch die Versicherung
bestätigen zu lassen.
VITOVOLT
Finanzierungsanträge können jedoch nicht direkt an die KfW gestellt
werden, sondern werden über die Hausbank bzw. eine beauftragte
Bank beantragt.
Viessmann bietet im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit der
Deutschen Umweltbank einen einfachen und unbürokratischen Ablauf
zur Finanzierung einer Photovoltaikanlage. Informationen erhalten Sie
unter www.viessmann.com
Einige Kommunen und Energieversorger gewähren zusätzlich
Zuschüsse für die Errichtung von Photovoltaikanlagen.
Auf Schrägdächern montierte Photovoltaikanlagen sind überwiegend
genehmigungsfrei. Örtliche Vorschriften (z. B. Bebauungspläne) und
Denkmalschutzbestimmungen können jedoch davon abweichen.
Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Baubehörde.
Montageversicherung
Während der Bauphase sind die versicherten Sachen gegen höhere
Gewalt, Montagefehler und Diebstahl versichert. Dabei ersetzt die
Versicherung die Kosten für Reparatur und Wiederbeschaffung meist
unter relativ hohem Selbstbehalt. Diese Versicherung ist in erster Linie
für Heimwerker geeignet, da der Installateur hierfür bereits eine
Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Anlagen- und Ertragsausfallversicherung
Schäden an der Anlage z. B. durch Umwelteinflüsse, Diebstahl, Van-
dalismus oder Bedienungsfehler können durch eine Elektronikversi-
cherung mit Allgefahrendeckung abgesichert werden.
Die Höhe der Entschädigung hängt meist von der Jahreszeit ab und
gilt nach einer gewissen Selbstbehaltszeit für ca. 3 Monate.
Falls die Photovoltaikanlage in die bestehende Feuer- und Wohnge-
bäudeversicherung einbezogen wird, läßt sich ein Versicherungs-
schutz deutlich kostengünstiger verwirklichen, wenn der Anlagenbe-
treiber zugleich Hauseigentümer ist.
In diesem Fall muss sich der Betreiber die versicherten Risiken und
den Umfang des Versicherungsschutzes immer schriftlich bestätigen
lassen. Zudem müssen die Inhalte in den Versicherungsunterlagen
klar definiert werden, da hier oft nur das Risiko von Schäden durch
Brand, direkten Blitzschlag, Sturm ab Windstärke 8, Hagel und Lei-
tungswasser versichert werden.
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VIESMANN
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