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Garantieerklärung - T-Mobile Teledat Fast Ethernet Switch Handbuch

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Garantieerklärung
Die Deutsche Telekom AG leistet für Material und Herstellung des
Telekommunikationsendgerätes eine Garantie von zwölf Monaten
ab der Übergabe. Ausgenommen hiervon sind wiederaufladbare
Akkumulatoren (Akkus) und Verbrauchsgüter, wie Druckpatronen etc.,
hier gilt die gesetzliche Gewährleistung von sechs Monaten ab der
Übergabe.
Dem Käufer steht zunächst nur das Recht der Nachbesserung zu. Die
Deutsche Telekom AG kann, statt nachzubessern, Ersatzgeräte liefern.
Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum der
Deutschen Telekom AG über.
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der
Käufer innerhalb der Garantiezeit Rückgängigmachung des Vertrages
(Wandelung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) ver-
langen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel der Deutschen Telekom AG
unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis des Garantieanspruchs ist
durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf.
Rechnung) zu erbringen.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn durch den Käufer oder nicht
autorisierte Dritte in das Gerät eingegriffen wird. Schäden, die durch
unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie durch
höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht
unter die Garantie.
Bei Erbringung der Garantieleistung durch unsere Servicestelle
behebt diese als garantiepflichtig anerkannte Mängel des Gerätes
ohne Berechnung von Nebenkosten. Fracht- und Versandkosten für
den billigsten Rückversand innerhalb der Bundesrepublik Deutsch-
land gehen dabei zu Lasten der Deutschen Telekom AG.
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