Sicherheit
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Sicherheits- und Unfallverhütungsvor-
schriften
Beachten Sie die folgenden Hinweise, um Personen- und
Sachschäden zu vermeiden. Beachten Sie für den gewerb-
lichen Einsatz auch die Sicherheits- und Unfallverhütungs-
vorschriften der Berufsgenossenschaften.
Die Auffahrrampe darf nur mit ordnungsgemäß montier-
ten
Schutzeinrichtungen
Abschnitt 1.6). Diese Einrichtungen dürfen nur für War-
tungs- und Instandsetzungsarbeiten demontiert werden.
Nach Abschluss dieser Arbeiten müssen die Schutzein-
richtungen
sofort
Anderenfalls herrscht große Verletzungsgefahr.
Die Auffahrrampe ist nur für ihre bestimmungsgemäße
Verwendung zu betreiben, da sonst gefährliche Situatio-
nen mit Verletzungen als Folge entstehen können
(bestimmungsgemäße Verwendung: siehe Abschnitt 1.1,
Seite 8).
Der Betreiber ist für die Einhaltung der bestimmungsge-
mäßen
Verwendung
dafür, dass die Auffahrrampe nur durch befugte Perso-
nen bedient wird.
Bei gewerblichem oder gemeinnützigem Einsatz muss
der Betreiber durch Schulungen und Einweisungen
sicherstellen, dass das Personal mit der Bedienung der
Auffahrrampe unter allen Betriebsbedingungen vertraut
ist.
Die Durchführung von vorgegebenen Wartungs- und
Instandsetzungsarbeiten gehört zur bestimmungsgemä-
ßen Verwendung der Auffahrrampe, insbesondere die
Einhaltung von Wartungsintervallen. Wenn Sie diese Ar-
beiten nicht durchführen, kann die einwandfreie Funktion
nicht gewährleistet werden. Gefahren für Personen und
Sachen können entstehen. Wir empfehlen die Führung
von Wartungsprotokollen.
Bei gewerblichem oder gemeinnützigem Einsatz ist die
Auffahrrampe nach der Inbetriebnahme in Abständen
von höchstens einem Jahr durch einen Sachverständigen
prüfen zu lassen. Bei den Prüfungen sollen sicherheits-
technische
Mängel
abgestellt werden (siehe „Prüfbuch", Seite 43).
betrieben
werden
wieder
montiert
verantwortlich,
insbesondere
systematisch
erkannt
Easy Rampe und EasyFlex Rampe
(siehe
werden.
und