3. TRANSPORT
Die Packungen können bei Gabelstapler, Kräne oder Kranbrücken angehoben oder bewegt sein. Bei
Verwendung von Schlingen, soll eine zweite Person die Last beobachten um gefährliche Schwingungen zu
vermeiden. Bei Ankommen der Güter, prüfen ob mögliche Schaden bei Transport eingetreten sind. Also prüfen
ob alle in dem Lieferschein verzeichnete Artikel enthalten sind.. Gegebenfalls Schaden oder mögliche Fehler
während des Transports aufgetreten sind, soll die zuständige Person oder die Spedition unverzüglich informiert
sein. Weiterhin, während die Lade- und Abladearbeiten sollen die Güter wie im Bild 2 behandelt sein (bei
Verwendung von Schlingen, Holzabstandstücke benutzen um die Kartons nicht beschädigen).
PACKUNGSENTSORGUNG:
Holzpackung und „Pluriball" Packung können wieder verwendet sein, bei Gesamtpackungsentsorgung, die
gültigen Regel im Lande wo die Hebebühne installiert wird einhalten.
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Power UP50 Rev. 5 26/02/2019