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Sicherheitshinweise - ZPAS AHP_35_Ti Technische Betriebsdokumentation

Die reversible wärmepumpe
Inhaltsverzeichnis

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1. Sicherheitshinweise

Installation und Erstinbetriebnahme
Die Anlagenmontage und Erstinbetriebnahme dürfen nur von einem berechtigten Installateur
durchgeführt werden. Die entsprechende Berechtigung wird vom Anlagenhersteller erteilt.
Die Anwendungsmöglichkeit der Anlage unter bestimmten Bedingungen muss in Absprache mit dem
Hersteller oder mit einem Handelsvertreter des Herstellers abgesprochen werden.
Die Anlage darf keinesfalls in geschlossenen Räumen, an Stellen mit hoher Feuchtigkeit, mit hoher
Temperatur, aggressiver Atmosphäre, in Ufernähe oder entfernt vom Ufer auf dem Meer, an Stellen
mit hohem Salzgehalt oder in explosionsgefährdeten Zonen (zulässige Korrosionskategorie gem. PN-
EN ISO 12944-2 von C1 bis C4) installiert werden.
Regelmäßige Durchsichten durch den Nutzer
Der Nutzer muss regelmäßig Sichtprüfungen des technischen Zustands zwecks Aufrechterhaltung der
Sicherheit und Funktionstüchtigkeit der Anlage durchführen.
Besondere Berücksichtigung bei der Sichtprüfung erfordern der Zustand der Leitungen für den
elektrischen Anschluss und den Anschluss an das Telekommunikationsnetz, der Leitung für die
Kondenswasserabführung und die Durchlässigkeit der Ventilationskanäle.
Eine Anforderung für die Aufrechterhaltung der Garantierechte besteht in der Unterhaltung eines
eigenen
oder
externen
Überwachungssystems
zur
ständigen
Archivierung
der
Arbeitsparametermessungen und zur Reaktionen auf Alarme mit Informationen zur Anlagenfunktion.
Der Nutzer muss die gesammelten Daten für die Vornahme entsprechender Einstellungen und für die
bedarfsgerechte Planung von Servicemaßnahmen regelmäßig prüfen.
Regelmäßige Durchsichten durch einen zertifizierten Servicemitarbeiter
Mit Hinsicht auf das verwendete Kühlgas muss die Anlage einer regelmäßigen Durchsicht unterzogen
werden, um das Risiko von Leckagen auszuschalten.
Der Nutzer ist auf der Grundlage von Richtlinien und rechtlichen Vorschriften zu Treibhausgasen zu
regelmäßigen Durchsichten verpflichtet.
Die Durchsichten eines zertifizierten Servicemitarbeiters mit Wissen und Werkzeugen des Herstellers
ermöglichen die eingehende Prüfung des Anlagenbetriebs und des Inneren der Anlage, das erst nach
Entfernung der Garantieplomben zugänglich ist.
Anlagenreparaturen
Bei laufend wiederholten Alarmen der Anlage sowie bei Unregelmäßigkeiten der Anlagenfunktion ist
der Nutzer verpflichtet, dies dem Hersteller oder einem zertifizierten Unternehmen zu melden, das
den Service übernommen hat.
Reparaturen darf nur ein Unternehmen durchführen, das vom Hersteller hierzu bevollmächtigt
wurde. Nicht fachgerecht durchgeführte Reparaturen können eine Gefährdung für die menschliche
Gesundheit und die natürliche Umwelt darstellen.
Für Reparaturen dürfen nur Originalersatzteile verwendet werden.
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