ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN
13. Allgemeine Garantiebedingungen
13.1. Allgemeines
Die Laufzeit der Garantie beträgt 36 Monate und beginnt am Tag des Kaufs des Pro-
duktes. Die Garantie bezieht sich auf Material- und Produktionsschäden aller Art, die
bei normaler Verwendung auftreten können.
Bitte bewahren Sie den originalen Kaufnachweis gut auf. Der Garantiegeber behält
sich vor, eine Garantiereparatur oder eine Garantiebestätigung zu verweigern, wenn
dieser Nachweis nicht erbracht werden kann.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät im Falle einer notwendigen Einsendung trans-
portsicher verpackt ist. Sofern nichts anderes vermerkt ist, tragen Sie die Kosten der
Einsendung sowie das Transportrisiko. Für zusätzlich eingesendete Materialien, die
nicht zum ursprünglichen Lieferumfang des Produktes gehören, übernimmt der Ga-
rantiegeber keine Haftung.
Bitte überlassen Sie dem Garantiegeber mit dem Gerät eine möglichst detaillierte
Fehlerbeschreibung. Zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche bzw. vor Einsendung,
kontaktieren Sie bitte die Hotline des Garantiegebers oder das Service Portal. Sie er-
halten dort Informationen über die weiteren Schritte.
Diese Garantie hat keine Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsan-
sprüche und unterliegt dem geltenden Recht des Landes, in dem der Ersterwerb
des Produktes durch den Endkunden erfolgte.
13.1.1. Umfang
Im Falle eines durch diese Garantie abgedeckten Defekts an Ihrem Produkt gewähr-
leistet der Garantiegeber mit dieser Garantie die Reparatur oder den Ersatz des Pro-
duktes. Die Entscheidung zwischen Reparatur oder Ersatz der Geräte obliegt dem
Garantiegeber. Insoweit kann dieser nach eigenem Ermessen entscheiden, das zur
Garantiereparatur eingesendete Gerät durch ein generalüberholtes Gerät gleicher
Qualität zu ersetzen.
Für Batterien oder Akkus wird keine Garantie übernommen, gleiches gilt für Ver-
brauchsmaterialien, d.h. Teile, die bei der Nutzung des Gerätes in regelmäßigen Ab-
ständen ersetzt werden müssen, wie z. B. Projektionslampen in Beamern.
Sollte sich bei der Reparatur herausstellen, dass es sich um einen Fehler handelt,
der von der Garantie nicht gedeckt ist, behält sich der Garantiegeber das Recht vor,
die anfallenden Kosten in Form einer Handling Pauschale sowie die kostenpflichti-
ge Reparatur für Material und Arbeit nach einem Kostenvoranschlag dem Kunden in
Rechnung zu stellen. Hierüber werden Sie als Kunde vorab informiert; es obliegt Ih-
nen diesem Vorgehen zuzustimmen oder abzulehnen.
13.1.2. Ausschluss
Für Versagen und Schäden, die durch äußere Einflüsse, versehentliche Beschädi-
gungen, unsachgemäße Verwendung, am Produkt vorgenommene Veränderungen,
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