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Lenovo ThinkPad R51e Service Und Fehlerbehebung Seite 89

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Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich
Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für
die Lenovo rechtlich haftbar ist.
2. AUF KEINEN FALL SIND LENOVO, DIE LIEFERANTEN, RESELLER
ODER SERVICE-PROVIDER IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR,
AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HIN-
GEWIESEN WURDE: 1) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON
DATEN; 2) BEILÄUFIGE ODER MITTELBARE SCHÄDEN ODER
ANDERE WIRTSCHAFTLICHE FOLGESCHÄDEN; 3) ENTGANGENE
GEWINNE, AUCH WENN SIE ALS DIREKTE FOLGE DES EREIGNIS-
SES ENTSTANDEN SIND, DAS ZU DEN SCHÄDEN GEFÜHRT HAT;
ODER 4) ENTGANGENE GESCHÄFTSABSCHLÜSSE, UMSÄTZE,
SCHÄDIGUNG DES GUTEN NAMENS ODER VERLUST ERWARTE-
TER EINSPARUNGEN.
DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN GELTEN FÜR DIE GENANNTEN
LÄNDER:
ÖSTERREICH
Die Bestimmungen dieser Gewährleistung ersetzen jegliche geltenden,
gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungen.
Umfang dieser Gewährleistung: Der folgende Satz ersetzt den ersten Satz im ers-
ten Absatz dieses Abschnitts:
Die Gewährleistung für eine Lenovo Maschine umfasst die Funktionalität
einer Maschine bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung der
Maschine mit ihren Spezifikationen.
Folgende Absätze werden diesem Abschnitt hinzugefügt:
Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstö-
ßen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich
vereinbarte Zeitdauer. Ist der Service-Provider nicht in der Lage, die Lenovo
Maschine zu reparieren, kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung
des Preises entsprechend der Gebrauchsminderung der nicht reparierten
Maschine oder die Rückgängigmachung des Vertrags hinsichtlich der betref-
fenden Maschine verlangen und sich den bezahlten Kaufpreis zurückerstatten
lassen.
Der zweite Absatz entfällt.
Anhang B. Gewährleistungsbestimmungen
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