12. Notfallmaßnahme
In einem Brandfall des Filtergerätes bzw. seiner Erfassungskomponenten ist wie folgt zu
verfahren:
• Wenn möglich das Filtergerät am Motorschutzschalter abschalten.
• Filtergerät durch ziehen des CEE-Steckers von der Stromversorgung trennen.
• Brandherd mit handelüblichem Pulverlöscher bekämpfen.
• Ggf. Benachrichtigung der örtlichen Feuerwehr.
Achtung: Wartungstür des Filtergehäuses nicht öffnen, Stichflammenbildung!
10