4.2
Abbau der Drillmaschine
Die Drillmaschine darf nur mit lee-
rem Saatkasten abgestellt werden.
Der Abbau erfolgt grundsätzlich auf
festem und ebenem Boden. Vor
dem Abbau der Drillmaschine müs-
sen die Abstellstützen (2) beidseitig
in das Rahmenrohr (53) gesteckt
und bis zum Anschlag hineinge-
schoben werden.
WICHTIG: Die Abstellstützen sind mit R und L gekennzeichnet. Die mit R
markierte Seite muss rechts und die mit L markierte Seite links in
das Rahmenrohr des Scharbalkens hineingeschoben werden.
Danach müssen alle Elektro- und Hydraulikleitungen abgekuppelt und der
Sensor der Fahrgassenschaltung demontiert und auf der Drillmaschine abge-
legt werden.
Bodenbearbeitungsgerät mit Drillmaschine so weit absenken, bis die Abstell-
stützen den Boden berühren. Nachdem die Drillmaschine vom Bodenbear-
beitungsgerät getrennt wurde, vorsichtig mit dem Bodenbearbeitungsgerät
von der Drillmaschine wegfahren.
•Allgemeine Sicherheitshinweise sowie Sicherheitshinweise
„Aufgebaute- und Angebaute Geräte" lesen und beachten!
•Der Oberlenker (80) darf nur mit der vorderen Bohrung (VB)
des Bodenbearbeitungsgerätes verbunden werden. Diese Boh-
rung weist bei der Zirkon 7/300 S, der Zirkon 7/400, der Zirkon 9 und der
Zirkon 10 nur einen Durchmesser von 20 mm auf. Daher wird für den An-
bau des Oberlenkers (80) ein Röhrchen und ein Bolzen mit 20 mm Durch-
messer benötigt.
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