* Das Gewicht im fahrbereiten Zustand ist gleich dem Leergewicht + Fahrer (75 kg).
** Der hier deklarierte Maximal-Wert für die gebremste Anhängelast kann nur bei Teilbeladung des Zugfahrzeugs genutzt werden. Dies ist bedingt durch die jeweilige Höhe
des zulässigen Gesamtzuggewichts. Bei jedem Beladungszustand gilt, dass die Summe aus tatsächlichem Gewicht des Zugfahrzeugs und tatsächlicher Anhängelast
das zulässige Gesamtzuggewicht nicht überschreiten darf. Achtung, das Fahren mit Anhänger kann bei einem gering beladenen Zugfahrzeug dessen Straßenlage
beeinträchtigen.
Die angegebenen Werte für Gesamtzuggewicht und Anhängelasten gelten für eine maximale Höhenlage von 1000 Metern; die aufgeführte Anhängelast ist in Schritten von
weiteren 1000 Metern um jeweils 10 % zu reduzieren.
Für das Fahren mit Anhänger gilt eine reduzierte zulässige Höchstgeschwindigkeit (beachten Sie bitte die geltende gesetzliche Regelung in Ihrem Land).
Hohe Außentemperaturen können, zum Schutz des Motors, zu einem Leistungsabfall des Fahrzeugs führen. Verringern Sie bei Außentemperaturen über 37 °C die