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Wartung Und Wiedereinsatz Des Rehabettes; Vorschriften Für Den Anwender; Vorschriften Für Den Betreiber - RFH Rehatechnik Rehabett RFH 11.300 Bedienungsanleitung

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Reinigen und Desinfizieren Sie das Bett vor der Erstbenutzung und vor jedem Wiederein-
satz. Zur Reinigung sollte das Seitenlagerungsbett mit einem feuchten Tuch von Hand abge-
wischt werden. Als Reinigungsmittel empfehlen wir für Holz- und Kunststoffmöbel geeignete
Reinigungs- und Pflegemittel.
Haushaltsreiniger ohne Salmiak und Scheuermittel sind auch zulässig, sollten aber derma-
tologisch getestet sein.
Lösungs- und Scheuermittel sind nicht zulässig, da diese die Oberflächen des Bettes angrei-
fen und beschädigen können.
Eine Sprüh- oder Wischdesinfektion ist mit geprüften und anerkannten Desinfektionsmitteln
zugelassen.
Eine Liste der vom Robert-Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und
-verfahren und deren bestimmungsgemäße Anwendung ist unter www.rki.de zu finden.
Es dürfen keine organischen, säure- oder laugenhaltigen Lösungsmittel ver-
wendet werden. Des weiteren ist das Benutzen von Scheuermilch, Edelstahl-
pflegemittel, Putzwolle o.ä. nicht zulässig, um eine Beschädigung der Ober-
flächen zu vermeiden.

8. Wartung und Wiedereinsatz des Rehabettes

Das Rehabett ist so konstruiert und gefertigt, dass es bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
und sachkundiger Anwendung über einen langen Zeitraum sicher arbeitet. Je nach Einsatz-
bedingungen und Einsatzort wird eine Lebensdauer von 10 Jahren und mehr erreicht. Das
Bett ist zum Wiedereinsatz bei weiteren Patienten geeignet. Um nach mehrmaligen Wieder-
einsatz, Auf- und Abbau, Transport oder eventueller unsachgemäßer Behandlung sicherzu-
stellen, dass für Mensch und Technik keine Gefährdungen bestehen, ist es dringend erfor-
derlich die nachstehenden Vorschriften zu beachten und einzuhalten!
8.1. Vorschriften für Anwender
Neben den sicherheitstechnischen Prüfungen durch autorisierte Fachkräfte sind auch die
Anwender für die Funktionstüchtigkeit des Bettes und die Sicherheit des Patienten verant-
wortlich. Eine Checkliste der zu prüfenden Teile und deren Zyklen finden Sie unter Punkt 7.3.
Überzeugen Sie sich vor jeder Benutzung des Bettes von dessen ordnungs-
gemäßem Zustand. Bei Fehlern oder Defekten an den mechanischen oder
elektrischen Bauteilen ist das Bett sofort außer Betrieb zu nehmen und der
Betreiber bzw. Fachhändler zu informieren.
8.2. Vorschriften für den Betreiber
Die in den Punkten 7.3. und 7.4. beschriebenen Prüfungen, Bewertungen und Dokumenta-
tionen dürfen nur von autorisierten Fachkräften durchgeführt werden und sind im Rahmen
der regelmäßigen Wartungsarbeiten zu wiederholen. Als Richtwert empfehlen wir, je nach
Einsatzbedingungen, in eigener Verantwortung eine jährliche Prüfung. Diese ist nach DIN
EN 62353 gesetzlich vorgeschrieben.
Bedienungsanleitung für Rehabett
Seite 17

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