1.2.5
Das Messgerät darf nur für berührungsloses Messen eingesetzt werden. SYLVAC haftet nicht für Folgeschäden, die
Zweckmäßige
mittelbar oder unmittelbar durch das Gerät oder dessen unsachgemäßer Gebrauch entstehen. Eine zweckmäßige
Anwendung
Anwendung unterliegt zusätzlich:
•
•
Die Allgemeine Lieferbedingungen von SYLVAC SA gelten für ihr gesamte Produktpalette von Mess-
1.2.6
geräten und Systemen. Diese Bedingungen werden spätestens beim Vertragsabschluss zur Ver-
Garantie und
fügung des Besitzers gestellt. Jeglichen Garantie- und Verantwortungsforderungen für Personen-
Haftung
verletzungen
•
•
•
•
•
•
•
•
1.2.7
•
Menschliche
•
Sicherheit
1.2.8
•
Schutz- und
Sicherheitseinrichtungen
•
•
•
1.2.9
Vorsichtsmaßnahmen •
•
•
1.2.10
•
Schulung
•
des Personals
•
4
Die Einhaltung aller in der vorliegenden Gebrauchsanleitung enthaltenen Anweisungen.
Die Durchführung aller Geräteprüfungen und Wartungsarbeiten.
und/oder
sachliche
Unsachgemäße Verwendung des Gerätes.
Mangelhafte Montage, Instandsetzung, Anwendung oder Unterhalt.
Einsetzen des Messgerätes trotz fehlerhafte Sicherheitseinrichtungen infolge unrichtiger oder unwirksamer
Montage der Bestandteile.
Nichtbeachtung der Anweisungen zum Transport, Lagerung, Montage, Inbetriebnahme, Einsatz, Unterhalt und
entsprechende Vorbereitung des Messgerätes.
Absichtliche Änderungen am Messgerät.
Ungenügendes Nachprüfen abgenutzter Bestandteile.
Unrichtige Ausführung von Reparaturarbeiten.
Schadenverursachende Ereignisse von Fremdkörpern oder höherer Gewalt
Persönliche Schutzausrüstungen sollen vom Besitzer bereitgestellt werden.
Alle bestehenden Sicherheitseinrichtungen werden regelmäßig entsprechend geprüft.
Alle Schutz- und Sicherheitseinrichtungen sollen auf richtige Art und Weise montiert werden, jedoch auch funk-
tionsfähig sein.
Die Sicherheitseinrichtungen sind in ihrer Lage zu lassen, bis das Messgerät ausgeschaltet und gesichert wird.
Dies verhindert unabsichtliche Inbetriebnahme.
Bei einer teilweise Lieferung von Bestandteilen sind die Schutz- und Sicherheitseinrichtungen durch dem
Besitzer entsprechend der vorliegenden
Anweisungen zu montieren.
Die Gebrauchsanleitung soll allezeit am endgültigen Aufstellungsort beibehalten werden.
Außer der Gebrauchsanleitung werden bestimmte gewerbliche Vorsichtsmaßnahmen und Unfallverhüttung
bereitgestellt und eingehaltet.
Warn- und Sicherheitsschilder am Messgerät sollen jederzeit übersichtlich und lesbar bleiben.
Arbeiten am Messgerät dürfen nur von einem ausgebildeten und unterrichteten Personal ausgeführt werden.
Das Aufgabengebiet des Personal zur Montage, Inbetriebnahme, Anwendung, Vorbereitung, Wartung und Ins-
tandsetzung des Messgerätes muss deutlich festgelegt.
Das Personal auf dem Weg der Schulung darf keine Arbeiten am Messgerät durchführen, außer unter der
Überwachung einer erfahrenen Mitarbeiter.
Schäden
sind
in
den
folgenden
Umständen
ausgeschlossen: