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Personalanforderungen; Persönliche Schutzausrüstung - Metallkraft Rb 127 Betriebsanleitung

Rohrbohrmaschine
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Inhaltsverzeichnis
- Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Instal-
lation, Bedienung, Störungsbeseitigung, Wartung
und Reinigung eindeutig regeln und festlegen.
- Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Perso-
nen, die mit der Rohrbohrmaschine umgehen,
diese Anleitung gelesen und verstanden haben.
Darüber hinaus muss er das Personal in regelmä-
ßigen Abständen schulen und über die Gefahren
informieren.
- Der Betreiber muss dem Personal die erforderliche
Schutzausrüstung bereitstellen und das Tragen
der erforderlichen Schutzausrüstung verbindlich
anweisen.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass die
Rohrbohrmaschine stets in technisch einwandfreiem Zu-
stand ist. Daher gilt folgendes:
- Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die in die-
ser Anleitung beschriebenen Wartungsintervalle
eingehalten werden.
- Der Betreiber muss alle Sicherheitseinrichtungen
regelmäßig auf Funktionsfähigkeit und Vollständig-
keit überprüfen lassen.

3.3 Personalanforderungen

Qualifikationen
Die verschiedenen in dieser Anleitung beschriebenen
Aufgaben stellen unterschiedliche Anforderungen an die
Qualifikation der Personen, die mit diesen Aufgaben be-
traut sind.
WARNUNG!
Gefahr bei unzureichender Qualifi-
kation von Personen!
Unzureichend qualifizierte Personen können die Risi-
ken beim Umgang mit der Rohrbohrmaschine nicht
einschätzen und setzen sich und andere der Gefahr
schwerer oder tödlicher Verletzungen aus.
- Alle Arbeiten nur von dafür qualifizierten Personen
durchführen lassen.
- Unzureichend qualifizierte Personen aus dem Ar-
beitsbereich fernhalten.
Für alle Arbeiten sind nur Personen zugelassen, von de-
nen zu erwarten ist, dass sie diese Arbeiten zuverlässig
ausführen. Personen, deren Reaktionsfähigkeit z. B.
durch Drogen, Alkohol oder Medikamente beeinflusst ist,
sind nicht zugelassen.
In dieser Betriebsanleitung werden die im folgenden auf-
geführten Qualifikationen der Personen für die verschie-
denen Aufgaben benannt:
RB 127 | Version 1.04
Bediener
Der Bediener ist in einer Unterweisung durch den Betrei-
ber über die ihm übertragenen Aufgaben und möglichen
Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet
worden. Aufgaben, die über die Bedienung im Normal-
betrieb hinausgehen, darf der Bediener nur ausführen,
wenn dies in dieser Betriebsanleitung angegeben ist und
der Betreiber ihn ausdrücklich damit betraut hat.
Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbil-
dung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der
einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage,
Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und mög-
liche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu ver-
meiden.
Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in
dem sie tätig ist, ausgebildet und kennt die relevanten
Normen und Bestimmungen.
Fachpersonal
Das Fachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbil-
dung, Kenntnisse und Erfahrung sowie Kenntnis der ein-
schlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, die
ihm übertragenen Arbeiten auszuführen und mögliche
Gefahren selbstständig zu erkennen und Gefährdungen
zu vermeiden.
Hersteller
Bestimmte Arbeiten dürfen nur durch Fachpersonal des
Herstellers durchgeführt werden. Anderes Personal ist
nicht befugt, diese Arbeiten auszuführen. Zur Ausfüh-
rung der anfallenden Arbeiten unseren Kundenservice
kontaktieren.
3.4 Persönliche Schutzausrüstung
Die Persönliche Schutzausrüstung dient dazu, Personen
vor Beeinträchtigungen der Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit zu schützen. Das Personal muss während
der verschiedenen Arbeiten an und mit dem Gerät per-
sönliche Schutzausrüstung tragen, auf die in den einzel-
nen Abschnitten dieser Anleitung gesondert hingewie-
sen wird.
Im folgenden Abschnitt wird die Persönliche Schutzaus-
rüstung erläutert:
Kopfschutz
Der Industriehelm schützt den Kopf gegen herabfal-
lende Gegenstände und Anstoßen an feststehenden
Gegenständen.
Sicherheit
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