Sicherheit
Eigenmächtige Umbauten oder Veränderungen an der
Rohrbohrmaschine können die CE-Konformität der
Rohrbohrmaschine ungültig werden lassen und sind ver-
boten. Die Firma Stürmer Maschinen GmbH übernimmt
keine Haftung bei konstruktiven und technischen Ände-
rungen an der Rohrbohrmaschine.
Der nicht bestimmungsgemäße Gebrauch der Rohrbohr-
maschine sowie die Missachtung der Sicherheitsvor-
schriften oder der Betriebsanleitung schließen eine Haf-
tung des Herstellers für daraus resultierende Schäden
an Personen oder Gegenständen aus und bewirken ein
Erlöschen des Garantieanspruches!
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Sicherheit
Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über alle wichtigen
Sicherheitspakete für den Schutz von Personen sowie
für den sicheren und störungsfreien Betrieb. Weitere auf-
gabenbezogene Sicherheitshinweise sind in den einzel-
nen Kapiteln enthalten.
3.1 Symbolerklärung
Sicherheitshinweise
Sicherheitshinweise sind in dieser Betriebsanleitung
durch Symbole gekennzeichnet. Die Sicherheitshin-
weise werden durch Signalworte eingeleitet, die das
Ausmaß der Gefährdung zum Ausdruck bringen.
GEFAHR!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine unmittelbar gefährliche Situation hin. Sie
führt zum Tod oder zu schweren Verletzungen, wenn
sie nicht gemieden wird.
WARNUNG!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin.
Sie führt zum Tod oder zu schweren Verletzungen,
wenn sie nicht gemieden wird.
VORSICHT!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin, die
zu geringfügigen oder leichten Verletzungen führen
kann, wenn sie nicht gemieden wird.
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HINWEIS!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin, die
zu Sach- und Umweltschäden führen kann, wenn sie
nicht gemieden wird.
Tipps und Empfehlungen
Tipps und Empfehlungen
Dieses Symbol weist auf nützliche Tipps und Emp-
fehlungen sowie Informationen für einen effizienten
und störungs-freien Betrieb hin.
Um die Risiken von Personen- und Sachschäden zu re-
duzieren und gefährliche Situationen zu vermeiden,
müssen die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Si-
cherheitshinweise beachtet werden.
3.2 Verantwortung des Betreibers
Betreiber
Betreiber ist die Person, welche die Rohrbohrmaschine
zu gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwekken selbst
betreibt oder einem Dritten zur Nutzung bzw. Anwen-
dung überlässt und während des Betriebs die rechtliche
Produktverantwortung für den Schutz des Benutzers,
des Personals oder Dritter trägt.
Betreiberpflichten
Wird die Rohrbohrmaschine im gewerblichen Bereich
eingesetzt, unterliegt der Betreiber der Rohrbohrma-
schine den gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Deshalb müssen die Sicherheitshinweise in dieser Be-
triebsanleitung wie auch die für den Einsatzbereich der
Rohrbohrmaschineder Rohrbohrmaschine gültigen Si-
cherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvor-
schriften eingehalten werden. Dabei gilt insbesondere
folgendes:
- Der Betreiber muss sich über die geltenden Ar-
beitsschutzbestimmungen informieren und in einer
Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Gefahren er-
mitteln, die sich durch die speziellen Arbeitsbedin-
gungen am Einsatzort der Rohrbohrmaschine er-
geben. Diese muss er in Form von
Betriebsanweisungen für den Betrieb der Rohr-
bohrmaschine umsetzen.
- Der Betreiber muss während der gesamten Ein-
satzzeit der Rohrbohrmaschine prüfen, ob die von
ihm erstellten Betriebsanweisungen dem aktuellen
Stand der Regelwerke entsprechen, und diese,
falls erforderlich, anpassen.
RB 127 | Version 1.04