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Personalanforderungen; Persönliche Schutzausrüstung - Metallkraft Rb 127 Betriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis
- Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für In-
stallation, Bedienung, Störungsbeseitigung, War-
tung und Reinigung eindeutig regeln und fest-
legen.
- Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Per-
sonen, die mit der Rohrbohrmaschine umgehen,
diese Anleitung gelesen und verstanden haben.
Darüber hinaus muss er das Personal in regelmä-
ßigen Abständen schulen und über die Gefahren
informieren.
- Der Betreiber muss dem Personal die erforder-
liche Schutzausrüstung bereitstellen und das
Tragen der erforderlichen Schutzausrüstung ver-
bindlich anweisen.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass die
Rohrbohrmaschine stets in technisch einwandfreiem
Zustand ist. Daher gilt folgendes:
- Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die in die-
ser Anleitung beschriebenen Wartungsintervalle
eingehalten werden.
- Der Betreiber muss alle Sicherheitseinrichtungen
regelmäßig auf Funktionsfähigkeit und Voll-
ständigkeit überprüfen lassen.

3.3 Personalanforderungen

Qualifikationen
Die verschiedenen in dieser Anleitung beschriebenen
Aufgaben stellen unterschiedliche Anforderungen an
die Qualifikation der Personen, die mit diesen Aufgaben
betraut sind.
WARNUNG!
Gefahr bei unzureichender Qualifikation
von Personen!
Unzureichend qualifizierte Personen können die
Risiken beim Umgang mit der Rohrbohrmaschine
nicht einschätzen und setzen sich und andere der
Gefahr schwerer oder tödlicher Verletzungen aus.
- Alle Arbeiten nur von dafür qualifizierten Personen
durchführen lassen.
- Unzureichend qualifizierte Personen aus dem Ar-
beitsbereich fernhalten.
Für alle Arbeiten sind nur Personen zugelassen, von
denen zu erwarten ist, dass sie diese Arbeiten zuverläs-
sig ausführen. Personen, deren Reaktionsfähigkeit z. B.
durch Drogen, Alkohol oder Medikamente beeinflusst
ist, sind nicht zugelassen.
In dieser Betriebsanleitung werden die im folgenden
aufgeführten Qualifikationen der Personen für die ver-
schiedenen Aufgaben benannt:
RB 127 | Version 1.02
Bediener
Der Bediener ist in einer Unterweisung durch den Be-
treiber über die ihm übertragenen Aufgaben und mög-
lichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unter-
richtet worden. Aufgaben, die über die Bedienung im
Normalbetrieb hinausgehen, darf der Bediener nur aus-
führen, wenn dies in dieser Betriebsanleitung
angegeben ist und der Betreiber ihn ausdrücklich damit
betraut hat.
Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Aus-
bildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis
der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der
Lage, Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen
und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und
zu vermeiden.
Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in
dem sie tätig ist, ausgebildet und kennt die relevanten
Normen und Bestimmungen.
Fachpersonal
Das Fachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Aus-
bildung, Kenntnisse und Erfahrung sowie Kenntnis der
einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage,
die ihm übertragenen Arbeiten auszuführen und mög-
liche Gefahren selbstständig zu erkennen und
Gefährdungen zu vermeiden.
Hersteller
Bestimmte Arbeiten dürfen nur durch Fachpersonal des
Herstellers durchgeführt werden. Anderes Personal ist
nicht befugt, diese Arbeiten auszuführen. Zur Ausfüh-
rung der anfallenden Arbeiten unseren Kundenservice
kontaktieren.
3.4 Persönliche Schutzausrüstung
Die Persönliche Schutzausrüstung dient dazu, Personen
vor Beeinträchtigungen der Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit zu schützen. Das Personal muss während
der verschiedenen Arbeiten an und mit dem Gerät per-
sönliche Schutzausrüstung tragen, auf die in den ein-
zelnen Abschnitten dieser Anleitung gesondert
hingewiesen wird.
Sicherheit
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