Sicherheit
Eigenmächtige Umbauten oder Veränderungen an der
Rohrbohrmaschine können die CE-Konformität der
Rohrbohrmaschine ungültig werden lassen und sind
verboten. Die Firma Stürmer Maschinen GmbH über-
nimmt keine Haftung bei konstruktiven und technischen
Änderungen an der Rohrbohrmaschine.
Der nicht bestimmungsgemäße Gebrauch der Rohr-
bohrmaschine sowie die Missachtung der Sicherheits-
vorschriften oder der Betriebsanleitung schließen eine
Haftung des Herstellers für daraus resultierende
Schäden an Personen oder Gegenständen aus und
bewirken ein Erlöschen des Garantieanspruches!
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Sicherheit
Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über alle wich-
tigen Sicherheitspakete für den Schutz von Personen
sowie für den sicheren und störungsfreien Betrieb. Wei-
tere aufgabenbezogene Sicherheitshinweise sind in den
einzelnen Kapiteln enthalten.
3.1 Symbolerklärung
Sicherheitshinweise
Sicherheitshinweise sind in dieser Betriebsanleitung
durch Symbole gekennzeichnet. Die Sicherheitshin-
weise werden durch Signalworte eingeleitet, die das
Ausmaß der Gefährdung zum Ausdruck bringen.
GEFAHR!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine unmittelbar gefährliche Situation hin. Sie
führt zum Tod oder zu schweren Verletzungen,
wenn sie nicht gemieden wird.
WARNUNG!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin.
Sie führt zum Tod oder zu schweren Verletzungen,
wenn sie nicht gemieden wird.
VORSICHT!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin,
die zu geringfügigen oder leichten Verletzungen füh-
ren kann, wenn sie nicht gemieden wird.
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HINWEIS!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin,
die zu Sach- und Umweltschäden führen kann,
wenn sie nicht gemieden wird.
Tipps und Empfehlungen
Tipps und Empfehlungen
Dieses Symbol weist auf nützliche Tipps und
Empfehlungen sowie Informationen für einen effizi-
enten und störungs-freien Betrieb hin.
Um die Risiken von Personen- und Sachschäden zu
reduzieren und gefährliche Situationen zu vermeiden,
müssen die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Si-
cherheitshinweise beachtet werden.
3.2 Verantwortung des Betreibers
Betreiber
Betreiber ist die Person, welche die Rohrbohrmaschine
zu gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwekken selbst
betreibt oder einem Dritten zur Nutzung bzw. An-
wendung überlässt und während des Betriebs die
rechtliche Produktverantwortung für den Schutz des Be-
nutzers, des Personals oder Dritter trägt.
Betreiberpflichten
Wird die Rohrbohrmaschine im gewerblichen Bereich
eingesetzt, unterliegt der Betreiber der Rohrbohrma-
schine den gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Deshalb müssen die Sicherheitshinweise in dieser Be-
triebsanleitung wie auch die für den Einsatzbereich der
Rohrbohrmaschineder Rohrbohrmaschine gültigen Si-
cherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvor-
schriften eingehalten werden. Dabei gilt insbesondere
folgendes:
- Der Betreiber muss sich über die geltenden Ar-
beitsschutzbestimmungen informieren und in
einer Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Gefah-
ren ermitteln, die sich durch die speziellen Ar-
beitsbedingungen am Einsatzort der Rohrbohrma-
schine ergeben. Diese muss er in Form von
Betriebsanweisungen für den Betrieb der Rohr-
bohrmaschine umsetzen.
- Der Betreiber muss während der gesamten
Einsatzzeit der Rohrbohrmaschine prüfen, ob die
von ihm erstellten Betriebsanweisungen dem aktu-
ellen Stand der Regelwerke entsprechen, und
diese, falls erforderlich, anpassen.
RB 127 | Version 1.02