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Elektrostatisch Gefährdete Bauelemente Und Baugruppen (Egb); Egb − Richtlinien Zur Handhabung; Verwendete Abkürzungen - ECKELMANN UA 300 L Betriebsanleitung

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Sicherheitshinweise
1.5 Elektrostatisch gefährdete Bauelemente und Baugruppen (EGB)
Elektronische Bauelemente und Baugruppen (z. B. Leiterkarten) sind durch elektrostatische Ladun-
gen gefährdet. Daher sind die Richtlinien zur Handhabung von elektrostatisch gefährdeten Bauele-
menten und Baugruppen unbedingt zu beachten, siehe Kapitel 1.5.1.
Alle elektrostatisch gefährdeten Bauelemente und Baugruppen (im folgenden EGB genannt) sind mit dem abge-
bildeten Warnhinweis gekennzeichnet. Elektrostatische Ladungen entstehen durch Reibung von Isolierstoffen
(z. B. Fußbodenbelag, Kleidungsstücke aus Kunstfaser etc.).
Schon geringe Ladungen können zu Beschädigung oder Zerstörung von Bauelementen führen. Beschädigun-
gen sind nicht immer direkt feststellbar, sondern führen teilweise erst nach einer gewissen Betriebsdauer zum
Ausfall.
1.5.1
EGB − Richtlinien zur Handhabung
Transportieren und lagern Sie EGB nur in der dafür vorgesehenen Schutzverpackung.
Vermeiden Sie Materialien, die elektrostatische Ladung erzeugen, wie
- Kunststoffbehälter und −tischplatten
- Synthetikkleidung
- Schuhe mit Kunststoffsohlen
- Klarsichthüllen
- Styroporverpackungen
- Bildschirme usw.
Tragen Sie
- Arbeitskleidung aus Baumwolle
- EGB−Schuhe mit elektrisch leitenden Sohlen oder Ledersohlen
Benutzen Sie
- leitende Fußböden
- EGB−Arbeitsplätze mit den dafür vorgesehenen Werkzeugen
(geerdete Lötkolben, Erdungsarmband und dgl.)
- leitende EGB−Tüten, leitende Kunststoffbehälter, IC−Stangen oder Kartons mit leitendem Schaumstoff
- Behälter und Arbeitsplatten aus Holz, Metall, leitenden Kunststoffen oder Papiertüten.
1.6 Verwendete Abkürzungen
DIN
Deutsches Institut für Normung e. V.
EGB
Elektrostatisch Gefährdete Bauelemente oder Baugruppen
ESD
Electro−static discharge (Electro Sensitive Devices)
VDE
Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
IEC
International Electric Committee
VBG
Vorschrift der Berufsgenossenschaft
6
Version 2.03 26. April 2011

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