Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll! Sollte der Rasenmäher einmal
nicht mehr benutzt werden können, so ist jeder Verbraucher gesetzlich
verpflichtet, Altgeräte getrennt vom Hausmüll, z. B. bei einer Sammel-
stelle seiner Gemeinde/seines Stadtteils, abzugeben.
Sicherheit
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Der Rasenmäher ist ausschließlich zum Schneiden von kleinen
bis mittleren Rasenflächen im privaten Haus- und Hobbygarten
konzipiert. Er ist ausschließlich für den Privatgebrauch bestimmt
und nicht für den gewerblichen Bereich geeignet. Der Rasenmä-
her darf nicht eingesetzt werden:
• zum Trimmen von Büschen, Hecken und Sträuchern,
• zum Schneiden und Zerkleinern von Rankgewächsen oder
Rasen auf Dachpflanzungen oder in Balkonkästen,
• als Häcksler zum Zerkleinern von Baum- und Heckenabschnit-
ten,
• zum Einebnen von Bodenunebenheiten.
Verwenden Sie den Rasenmäher nur wie in dieser Bedienungs-
anleitung beschrieben. Jede andere Verwendung gilt als nicht
bestimmungsgemäß und kann zu Sachschäden oder sogar zu
Personenschäden führen. Der Rasenmäher ist kein Kinderspiel-
zeug.
Der Hersteller oder Händler übernimmt keine Haftung für Schä-
den, die durch nicht bestimmungsgemäßen oder falschen Ge-
brauch entstanden sind.
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