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Sicherheitsmaßnahmen; Pflichten Des Betreibers; Anschlüsse - herborner pumpen UNIBAD-72 Betriebsanleitung

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2.4
Sicherheitsmaßnahmen
Diese Betriebsanleitung ist Bestandteil der Maschine und
muss für das Bedienungspersonal jederzeit zur Verfügung
stehen.
Beachten Sie
- die darin enthaltenen Sicherheitshinweise,
- dass Sie diese Betriebsanleitung für die zukünftige Ver-
wendung aufbewahren,
- dass Sie die Häufigkeit von Inspektionen und Kontrollmaß-
nahmen einhalten.
Die in dieser Betriebsanleitung beschriebenen Arbeiten sind
so aufgeführt, dass
- eine unterwiesene Person das Kapitel
Inbetriebnahme,
- eine Fachkraft die Kapitel Transport,
Aufstellung/Einbau, Wartung/Reinigung,
Störung/Ursache/Behebung
verstehen und ausführen kann.
Wichtig!
Eine Person gilt als unterwiesene Person, nachdem
- eine Fachkraft sie über die ihr übertragenen Aufgaben und
die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten
unterrichtet,
- erforderlichenfalls angelernt und
- über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutz-
maßnahmen belehrt hat.
Wichtig!
Eine Person gilt laut EN 60204-1 als Fachkraft, wenn sie
- aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und
Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen
die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und
- mögliche Gefahren erkennen kann.
2.5

Pflichten des Betreibers

Der Betreiber muss sein Bedienungs- und Wartungsper-
sonal:
- über die Schutzeinrichtungen der Pumpe unterweisen
und
- bezüglich der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen
überwachen.
Wichtig!
Beachten und befolgen Sie im Europäischen Wirtschafts-
raum
- die nationale Umsetzung der Rahmenrichtlinie (89/391/
EWG) über die Durchführung von Maßnahmen zur Ver-
besserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
der Arbeitnehmer bei der Arbeit,
- sowie die dazugehörigen Einzelrichtlinien und davon
besonders die Richtlinie (89/655/EWG) über Mindestvor-
schriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der
Arbeit und
- die Betriebssicherheitsverordnung.
Der Betreiber muss sich die örtliche Betriebserlaubnis ein-
holen und die damit verbundenen Auflagen beachten.
Zusätzlich muss er die örtlichen gesetzlichen Bestimmun-
gen für
- die Sicherheit des Personals (Unfallver-
hütungsvorschriften)
- die Sicherheit der Arbeitsmittel (Schutzaus-
rüstung und Wartung)
- die Produktentsorgung (Abfallgesetz)
- die Materialentsorgung (Abfallgesetz)
- die Reinigung (Reinigungsmittel und Ent-
sorgung)
- und die Umweltschutzauflagen einhal-
ten.
Anschlüsse:
Beachten Sie bei Aufstellung, Einbau und Inbetriebnahme die
örtlichen Vorschriften (z.B. für den Elektroanschluss).
Sicherheit
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