14 KONFORMITÄTSERKLÄRUNG DES HERSTELLERS
der Richtlinie 98/37/EG, Anhang II, Teil B (CE-Konformitätserklärung des Herstellers).
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Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG und nachfolgende Änderungen,
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Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit 89/336/EWG und nachfolgende Änderungen,
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Richtlinie über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen1999/5/EG und nachfolgende Änderungen.
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EN 12445:2000
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EN 12453:
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EN 60204-1:1997
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EN 60950
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ETSI EN 301489-3:2001
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EN 300220-3:2000
Funkgeräte zur Verwendung im Frequenzbereich von 25 bis 1000 MHz mit Leistungspegeln bis 500 mW.
Der Hersteller erklärt weiterhin, dass die oben genannten Bauteile und Komponenten erst dann eingesetzt werden dürfen, wenn die Anlage, in die sie
eingebaut werden, die Vorgaben der Richtlinie 98/37/EG erfüllt und hierzu eine entsprechende Konformitätserklärung des Herstellers vorliegt.
Colle Umberto, 07/04/2017
Konformitätserklärung
gemäß den Vorgaben
LIFE home integration
Via S. Pertini, 3/5
31014 Colle Umberto (TV) – Italien
erklärt hiermit, dass das folgende Produkt:
OP3-OP5
die wesentlichen Anforderungen folgender Richtlinien erfüllt:
und den Vorgaben folgender Normen entspricht:
Tore – Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore – Prüfverfahren
Tore – Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore - Anforderungen.
Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen.
Einrichtungen der Informationstechnik - Sicherheit - Teil 1: Allgemeine Anforderungen
Elektromagnetische Verträglichkeit für Funkeinrichtungen und -dienste.
Funkeinrichtungen und -anlagen – Funkanlagen mit geringer Reichweite – Technische Merkmale und Prüfverfahren
Name des Unterzeichners: Michele Rui
Stellung:
Unterschrift:
Geschäftsführender Direktor