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Geräteaufbau - Bauteilenachweis; Gerätefunktion; Bauart Und Ausrüstung Entsprechen Den Gültigen; Die Heizkessel Für Über- Und Unterdruckfeu-Erung - Ferro Mat GN Series 2 Installation Und Betriebsanleitung

Für öl und gas
Inhaltsverzeichnis

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2.
Geräteaufbau - Bauteilenachweis
Prüfnachweis:
Bauartzulassungskennzeichen: 02-226-499x
Zulässige Vorlauftemperatur:
Zulässiger Betriebsdruck:
Zulässiger Prüfüberdruck:
Prüfnachweis für eingebaute Bausteine:
Temperaturregler 722 RU 95°C
Bauart-Zul.-Nr. DIN 50.983
Sicherheits-Temperaturbegrenzer LS 1 - 83189
Bauart-Zul.-Nr. DIN TR 50.883
3.
Gerätefunktion
3.1
Niedertemperatur-Spezialheizkessel für Öl- und
Gasfeuerung für Warmwasserzentralheizung.
3.2
Bauart und Ausrüstung entsprechen den gültigen
Vorschriften und Richtlinien.
Der Gußkesselblock ist aus hochwertigem Grau-
guß GG 20 nach DIN 1691 gefertigt. Die genip-
pelten Kesselglieder sind senkrecht hintereinander
angeordnet und werden durch außenliegende
Zugstangen aus Stahl zusammengehalten. Die
Form der Glieder, ihre Anordnung, ergeben eine
allseitig wasserumspülte Heizfläche, die gleicher-
maßen für Öl- und Gasfeuerung einen größtmögli-
chen Verbrennungswirkungsgrad gewährleistet.
Leistungsgerechter Wasserinhalt und gute Was-
serführung bieten kurze Aufheizzeiten.
3.3
Die Heizkessel für Über- und Unterdruckfeu-erung
sind im Sinne der TRD 702 Niederdruck-Heiß-
wassererzeuger und dienen somit der Erwärmung
von Wasser in offenen und geschlossenen Kreis-
läufen. Sie können nur mit einer zulässigen
Vorlauftemperatur von 110°C und einem zulässi-
gen Betriebsüberdruck von 4 bar betrieben werden.
3.4
Zur Beheizung können wahlweise baumuster-
geprüfte Gebläsebrenner für flüssige oder gasför-
mige Brennstoffe eingesetzt werden.
3.5
Die Abgase werden im Kesselblock durch Kanäle
mit wasserumspülten angegossenen Umlenk-
körpern geführt, am Ende gesammelt und über
einen an der Kesselrückseite befindlichen Abgas-
stutzen in die Abgasleitung abgeleitet.
INNR
GN 2
3.6
120 °C
4 bar
8 bar
4.
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
4.9
Die Kesselkörper sind hochwirksam wärme-
gedämmt und werden mit einer pulverbeschich-
teten Stahlblechverkleidung zu einer kompletten
Einheit zusammengefügt. Die Gehäuse-Rast-
steckverbindung ermöglicht eine schnelle Monta-
ge.
Vorschriften und Richtlinien
Aufstellung, Installation und Erstinbetriebnahme
dürfen nur durch zugelassene Fachfirmen und
nach den bestehenden Vorschriften und techni-
schen Regeln erfolgen.
Vor der Installation der Öl/Gas-Spezialheizkessel
sollte die Stellungnahme des Bezirks-Schorn-
steinfegermeisters eingeholt werden.
Der Einbau der Feuerungsanlage muß in jedem
Fall durch die örtliche Baubehörde genehmigt
werden.
Bei Aufstellung der Guß-Spezialheizkessel sind
die bauaufsichtlichen Bestimmungen, insbesonde-
re bezüglich der Heizraumgröße, der Be- und
Entlüftung und des Kaminanschlusses zu erfüllen.
Für die Ausrüstung, Prüfung und Schaltung der
Gesamtanlage sind die Festlegungen der TRD 702
sowie die einschlägigen Heizungsnormen DIN
4751, Blatt 1 und bei Anlagen > 350 kW oder
> 1,5 bar Blatt 4 maßgebend.
Es ist eine Betriebsanweisung für die Gesamt-
anlage zu erstellen und an gut sichtbarer Stelle in
dauerhafter Ausführung im Heizungsraum anzu-
bringen.
Zur Beheizung können wahlweise baumuster-
geprüfte Gebläsebrenner für flüssige oder gas-
förmige Brennstoffe eingesetzt werden. Es ist
besonders darauf zu achten, daß die Feuerungs-
leistung auf die Kesselleistung abgestimmt ist.
Für Öl/Gasfeuerungen gelten die sicherheitstech-
nischen Grundsätze nach DIN 4755/4756. Es
dürfen nur Ölbrenner bzw. Gasbrenner montiert
werden, die der DIN 4787 bzw. der DIN 4788 in
vollem Umfang entsprechen.
Es sind allgemein die sicherheitstechnischen
Grundsätze zu beachten, wie die Festlegungen
der Heizungsanlagenverordnung (Heiz.-Anlage
V.), Heizungsbetriebs-Verordnung (Heiz.-Betrieb
V.) und Feuerungsverordnung (Feu-Vo).
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