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7. Entsorgung

Wird das Ladegerät einmal endgültig außer Betrieb gesetzt, sind die zu diesem Zeitpunkt geltenden
Gesetze und Vorschriften für die Entsorgung einzuhalten.
Genaue Informationen dazu sind bei den Entsorgungsfachbetrieben oder den zuständigen Behörden zu
erhalten.
HI
Hinweis
Elektronikschrott besitzt mit diversen Kunststoff-, Metall- und Schwermetallbestandteilen ein hohes
Gefahrenpotential für die Umwelt.
 Elektronikschrott getrennt von Haus- oder Gewerbemüll sammeln und entsorgen.
 Falls vorhanden den Elektronikschrott der firmeninternen Entsorgung zuführen, welche die
Weiterleitung an Spezialfirmen (Entsorgungsfachbetriebe) übernimmt.
Die Verpackung des Ladegerätes ist getrennt zu entsorgen. Papier, Pappe und Kunststoffe sind dem
Recycling zuzuführen.
7. Entsorgung
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