1.4
Grundlagen zur Sicherheit
1.4.1 Energie-Verbindungen
Stecken Sie den Stecker nur in vorschriftsmäßig installierte Steckdosen. Defekte
Elektroinstallationen können zu einem elektrischen Schlag oder zu einem
Kurzschluss führen. Steckdosen sollten mit einem Fehlerstrom-Schutzschalter (FI)
ausgerüstet sein. Beachten Sie die einschlägigen Vorschriften ihres Landes.
Wartungs- und Reinigungsarbeiten nur bei ausgezogenem Stecker durchführen.
Lassen Sie die Maschine nie mit eingestecktem Stecker unbeaufsichtigt liegen. Das
Scheren von Tieren ist nur erlaubt, wenn Kinder vom Scherort ferngehalten werden.
Lagern Sie ihre Maschine stets an einem Ort, der für Kinder nicht erreichbar ist.
1.4.2 Wartungs- und Inspektionspflicht
Scheren Sie niemals mit einer beschädigten Maschine. Wird am Gehäuse oder am
elektrischen Kabel eine Beschädigung festgestellt, so muss diese durch den
Hersteller oder seinen Kundendienst oder eine ähnlich qualifizierte Person behoben
werden, um Gefährdungen zu vermeiden.
1.4.3 Schalldruckpegel
Der Schalldruckpegel bei der Arbeit beträgt ca. 75 dB(A).
1.4.4 Vibration
Der Vibrationswert von 2,5 m/s² wird bei der Schermaschine nicht überschritten.
1.4.5 Strahlung
Auf Grund der Prüfung nach den harmonisierten europäischen Normen der EG-
Richtlinie, entspricht die Schermaschine den grundlegenden Schutzanforderungen
der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMC).
1.4.6 Restgefahren
Sollten sich im Betrieb Gefahren und Risiken zeigen, die nicht unmittelbar mit dem
Scheren der Tiere auftreten, bitten wir Sie, uns dieses mitzuteilen. Dies gilt auch bei
technischen Mängeln, die Gefahren verursachen.
1.5
Anforderungen an den Bediener
Der sichere Einsatz der Schermaschine stellt nur geringfügige Anforderungen an
die Bedienerperson. Diese müssen jedoch zwingend beachtet und erfüllt sein.
• Der Bediener hat die Bedienungsanleitung gelesen und verstanden oder ist
durch eine Fachperson in die Bedienung eingewiesen und auf Risiken
hingewiesen worden.
• Der Bediener besitzt Erfahrung im Umgang mit den zu scherenden Tieren.
Kindern ist das Bedienen der Schermaschine verboten; gebrechlichen
Personen nur unter Aufsicht.
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