Bedienungsanleitung
für Radiante 300 H+K ECOplus
Jeder Hark - Warmluftkamin wird einer eingehenden Qualitäts-
prüfung unterzogen. Hierbei wird eingehend auf Material-beschaffen-
heit, Verarbeitung und Lieferumfang geprüft, um die Funktionsfähig-
keit des Warmluftkamins gewähren zu können. Allerdings gehört dazu
auch, dass Sie vor Inbetriebnahme alle aufgeführten Punkte genaues-
tens beachten.
Grundsätzliche Hinweise
1.1. Die wirksame Schornsteinhöhe sollte ab Rauchrohreintritt bis
zur Schornsteinmündung mindestens 4 m betragen und der Schorn-
stein sollte einen Mindestquerschnitt von 254 cm
max. 400 cm
nicht überschreiten.
2
1.2. Kamine dürfen nur in Räumen über 12 m
werden.
1.3. Kamine dürfen nicht in Räumen aufgestellt werden, in denen leicht ent-
zündbare oder explosionsfähige Stoffe hergestellt oder gelagert werden.
1.4. Kamine sind raumluftabhängige Feuerstätten, d. h., sie entnehmen
ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum. Für ausreichende Verbren-
nungsluft hat der Anlagenbetreiber bzw. -ersteller zu sorgen. Kaminein-
sätze nach A1 oder Bauart 1 benötigen 4 m
wärmeleistung!
1.5. Kamine bzw. Heizkamine dürfen nicht in Räumen und Wohnungen
aufgestellt werden, aus denen mit Hilfe von Ventilatoren (z. B. Küchen-
dunstabsauganlagen) Luft abgesaugt wird, es sei denn, eine Gefährdung
des Kamins ist völlig ausgeschlossen. Da beim Betrieb des Heizkamins
dem Aufstellraum größere Mengen Luft entzogen werden, ist es uner-
lässlich, eine Verbennungsluftleitung zu installieren. Daher sollten schon
bei der Herstellung der Stellfläche (bzw. des Fundaments) entsprechende
Vorkehrungen getroffen werden. So kann auch später problemlos eine
Verbrennungsluftleitung eingebaut werden.
1.6. Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum oder in einem
Luftverbund ist für jede Feuerstätte eine seperate Verbrennungsluftleitung
zu erstellen oder eine Leitung entsprechend groß zu dimensionieren.
1.7. Kamine dürfen nur unter Aufsicht betrieben werden.
Abb. A
haben, jedoch
2
Grundfläche aufgestellt
2
3
Raumvolumen pro 1 kW Nenn-
-1-
im Kamin- & Kachelofenbau
1.8. Die Stellfläche (Unterbau) muss aus nichtbrennbaren Baustoffen
bestehen und der statischen Last der Feuerstätte stand-
halten.
Ungeeignete
Untergründe
schwimmender
Estrich, sowie
Stellflächen dieser Art müssen durch Zement-Estrich als Verbund-
Estrich ausgetauscht werden. Dabei muss außerdem beachtet werden,
dass
zwischen
Zement-
Estrich
und
Betondecke
keinerlei (!) Versorgungs-
leitungen (Trittschalldämmung,
Wärmedämmung,
Elektro-
leitungen etc.) verlegt sind.
Der Verbundestrich muss in
der Größe des Kaminsockels
hergestellt werden. Achten
Sie dringend darauf, dass
zwischen dem Verbunde-
strich und dem schwimmen-
den Estrich eine Bewegungs-
fuge angeordnet ist.
1.9. Zwischen Feuerraum-
öffnung
und
brennbaren
Bauteilen (Wandverkleidungen, Einbaumöbel, Dekomöbel usw.) ist ein
Abstand von 80 cm einzuhalten. Der Bodenbelag vor der Feuerstelle
darf nur aus nichtbrennbaren Materialien bestehen. Folgende
Größen müssen nach vorn gemessen eingehalten werden: Sockelhöhe
zuzügl. 30 cm, gesamt mindestens 50 cm.
Für die Seiten gilt: Sockelhöhe zuzügl. 20 cm, gesamt mindestens 30 cm.
Keramische Fliesen, Naturstein, Kunststein und evtl. auch Metall bieten
sich als geeignete Materialien an (Abb. A + B).
1.10. Abb. C zeigt Ihnen die Abstände von Möbeln zur
Kaminverkleidung, zum einen bei einer nicht isolierten Verkleidung und
zum anderen bei einer isolierten Verkleidung.
1.11. Der Heizeinsatz darf nicht durch Umbauten oder den Anbau fremder
Bauteile manipuliert werden.
Abb. C
sind
u.a.: Asphalt-Estrich,
Estrich
mit
Fußbodenheizung.
Abb. B