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Einspeisung Des Gewonnenen Solarstroms In Das Öffentliche Netz; Blitzschutz - Viessmann VITOVOLT 300 Planungsanleitung

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Grundlagen der Photovoltaik
Einspeisung des gewonnenen Solarstroms in das öffentliche Netz
A Photovoltaik-Module
B Wechselrichter
C Einspeisezähler
Aufgrund der durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG),
siehe Seite 3, festgeschriebenen Einspeisevergütung photovol-
taisch erzeugten Stroms werden heute in Deutschland fast aus-
schließlich netzgekoppelte Anlagen installiert. Der Strom wird
dabei vollständig in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Der
zur häuslichen Stromversorgung benötigte Strom wird über einen
durch Plomben verriegelten Anschlusskasten mit Hauptsicherun-
gen vollständig aus dem öffentlichen Netz bezogen.

Blitzschutz

Bei Blitzschutzanlagen muss zwischen Anlagen zum Schutz vor
direkten und indirekten Blitzeinschlägen unterschieden werden.
Äußerer Blitzschutz bei direkten Einschlägen
Eine Blitzschutzanlage muss nach der Installation einer Photovol-
taik-Anlage nur in wenigen Ausnahmefällen errichtet werden, z.B.
in besonders exponierten Lagen.
Falls eine Blitzschutzanlage für das Gebäude vorhanden ist, müs-
sen die erforderlichen Trennungsabstände der Fangeinrichtung
nach DIN VDE 0185-3 eingehalten werden. Anderenfalls ist die
Befestigungskonstruktion auf kurzem Weg durch Erdungsleitun-
gen mit geeigneten, elektrisch leitfähigen Teilen zu verbinden, die
wiederum mit einem Erdleiter verbunden sein müssen. Die
DIN VDE 0190 ist zu beachten.
(Fortsetzung)
Hinter dem Anschlusskasten befindet sich der Zählerschrank, in
dem der Bezugsstromzähler untergebracht ist. Die Einspeisung
des photovoltaisch erzeugten Stroms erfolgt direkt vor dem
Bezugszähler. Für die Verrechnung des eingespeisten Stroms ist
ein Einspeisezähler erforderlich, für den ein freier Zählerplatz vor-
handen sein muss.
Die Zähler sind in der Regel Eigentum des Energieversorgungs-
unternehmens (EVU), das für den Einspeisezähler üblicherweise
eine Zählermiete berechnet.
Der Anschluss der Photovoltaik-Anlage an das Stromnetz darf nur
durch einen konzessionierten Elektrofachmann erfolgen. In der
Regel klärt dieser auch die elektrischen Anschlussbedingungen
mit dem örtlichen Energieversorger.
Bei getrennten Befestigungskonstruktionen ist der Potenzialaus-
gleich zu gewährleisten und auf einen ausreichenden Abstand zu
vorhandenen Dachständern für die Elektrizitätsversorgung zu
achten. Da Dachständer nicht in die Erdung einbezogen werden
dürfen, muss ein Berühren beider Teile verhindert werden.
Bei Gebäuden ohne Blitzschutzanlage empfehlen wir auch für die
Photovoltaik-Anlage keine Blitzschutzanlage zu errichten, da
durch blitzgeschützte und geerdete Photovoltaik-Anlagen schädli-
che Überspannungen induziert werden können. Ragt die Photo-
voltaik-Anlage, z.B. bei Flachdächern, deutlich über die
Dachfläche heraus, sollte die Errichtung einer Blitzschutzanlage
durch einen Fachmann geprüft werden.
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VIESMANN
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Diese Anleitung auch für:

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