Sicherheit
Überlandleitungen
Die Montage, das Abschleppen oder der Transport von Komponenten der Beregnungsanlage, einschließlich, jedoch
nicht beschränkt auf z. B. den Pivot-Punkt, Lineartransportwagen, Rohrbogen-/Antriebseinheitsbaugruppen,
Überhang und/oder Corner-Baugruppen, unter oder in der Nähe von Stromleitungen sind aufgrund des
Stromschlagrisikos extrem gefährlich.
Der Betrieb von Betriebsmitteln, welche die Komponenten der Beregnungsmaschine anheben, einschließlich,
jedoch nicht beschränkt auf z. B. Arbeitsbühnen oder Krane, in der Nähe von Stromleitungen ist aufgrund
des Stromschlagrisikos extrem gefährlich. Ausschließlich qualifiziertes Personal darf Betriebsmittel dieser
Art bedienen. Vor der Inbetriebnahme der Betriebsmittel muss das qualifizierte Personal die Betriebs- und
Sicherheitsanweisungen des Herstellers durchlesen.
Weitere Informationen sind den Bestimmungen der U.S. Occupational Safety & Health Administration (OSHA)
(Standards – 29 CFR) zu Kranen und Bohrtürmen, 1926.550, oder jeglichen anderen zutreffenden nationalen,
staatlichen oder regionalen Vorschriften zu entnehmen.
• Es ist immer davon auszugehen, dass es sich bei der Überlandleitung um eine stromführende Leitung handelt,
sofern der/die Eigentümer der Leitung und/oder das Versorgungsunternehmen nicht bestätigt hat, dass es
sich um eine nicht stromführende Leitung handelt, bzw. diese nicht sichtbar geerdet hat.
• Vor dem Betrieb von Geräten in der Nähe jeglicher Stromleitungen ist sicherzustellen, dass die Leitung vom
Strom genommen und am Arbeitsschwerpunkt sichtbar geerdet wurde.
• Zu Stromschlägen kann es auch ohne direkten Kontakt mit der elektrischen Stromleitung kommen. Elektrizität
kann abhängig von der Magnitude springen oder in Betriebsmittel oder leitfähige Werkstoffe übergehen, die in
die Nähe einer Stromleitung gelangen, jedoch nicht mit ihr in Berührung kommen. Starker Wind, Blitzschläge,
nasse Böden und sonstige umweltbezogene Umstände steigern die Gefahr eines Stromschlags und müssen
zusätzlich berücksichtigt werden.
• Sendemäste können die jeweiligen Betriebsmittel oder Werkstoffe elektrisch aufladen. Vor der Arbeit oder
dem Betrieb von Geräten in der Nähe von Sendemästen ist sicherzustellen, dass der Sender abgeschaltet ist.
• Der Ort, an dem die Rohrbogen-/Antriebseinheitsbaugruppe zusammengebaut wird, ist sorgfältig auszuwählen,
um sicherzustellen, dass weder die Beregnungsanlage noch die während der Montage verwendeten
Betriebsmittel gegen die Vorschriften zum Mindestabstand verstoßen.
• Ladung, Seile oder Leitungen dürfen niemals näher als 10 ft (3,05 m) zu jeglichen Stromleitungen mit einer
Nennspannung von 50 kV oder geringer liegen, unabhängig davon, ob diese stromführend sind oder nicht. Auch
Geräte dürfen niemals innerhalb dieses Abstands betrieben werden. Für Leitungen mit einer Nennspannung
von mehr als 50 kV beträgt der Mindestabstand 10 ft (3,05 m) plus 0,4 in (1,1 cm) für jedes zusätzliche kV über
diesen 50 kV.
• Komponenten der Beregnungsanlage dürfen niemals in einem Abstand von weniger als 10 ft (3,05 m) zu
jeglichen Stromleitungen mit einer Nennspannung von 50 kV oder geringer zusammengebaut, abgeschleppt,
transportiert oder aufbewahrt werden, unabhängig davon, ob die Leitungen stromführend sind oder nicht.
Für Leitungen mit einer Nennspannung von mehr als 50 kV beträgt der Mindestabstand 10 ft (3,05 m)
plus 0,4 in (1,1 cm) für jedes zusätzliche kV über diesen 50 kV. Überlandstützwinkel, -kabel und Spinner-
Antriebskomponenten erstrecken sich in der Regel 10 bis 12 ft (3,1 bis 3,7 m) über der Beregnungsrohrleitung
(Rohrbogen).
• Zur Kennzeichnung von Bereichen, in denen es zu einem möglichen Kontakt mit Überlandleitungen
kommen könnte, sind Absperrungen zu verwenden. Die Montage, das Abschleppen oder der Transport von
Komponenten der Beregnungsanlage sowie der Betrieb jeglicher Betriebsmittel, einschließlich Ladung,
Seilen oder Leitungen, dürfen ausschließlich unter Berücksichtigung der vorstehenden Abstände zu einer
Stromleitung erfolgen, ungeachtet dessen, ob diese stromführend ist oder nicht.
• Es ist immer eine Person damit zu beauftragen, die Abstände zwischen der Stromleitung und den betriebenen
oder verlagerten Betriebsmitteln zu prüfen, um zeitnah einen BETRIEBSSTOPP zu veranlassen, sobald der
Mindestabstand unterschritten wird.
10
Benutzerhandbuch für die Bedienungskonsole ICON10 / ICON1