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Allgemeine Sicherheitshinweise
1. Die geltenden Sicherheitsbestimmungen z.B. die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossen-
schaften müssen eingehalten werden.
2. Das Personal für Bedienung, Wartung, Inspektion und Montage muss die entsprechende Qualifikati-
on für diese Arbeiten aufweisen.
3. Bei Arbeiten an der Steuerung oder anderen elektrischen Einrichtungen der Anlage, muss die Anlage
vom Netz getrennt werden.
4. Der elektrische Anschluss darf nur durch eine Elektrofachkraft oder eine elektronisch unterwiesene
Person im Sinne der DIN VDE 0105 Teil 1 /07.83 durchgeführt werden.
5. Beachten Sie, dass in der Mehrkammergrube giftige Gase entstehen können. Wir weisen auf die
Unfallverhütungsvorschriften hin.
Einbau der Betonfertigteile
1. Die Baugrube für die Anlage ist entsprechend den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft herzu-
stellen.
2. Bei der Wahl der Einbaustelle ist darauf zu achten, dass die Kleinkläranlage jederzeit zugänglich ist.
3. Vor Aufnahme der Erdarbeiten sind die exakten Lagen von Versorgungsleitungen (z.B. elektrische
Leitungen, Wasser, Post etc.) im Bereich der Baugrube zu ermitteln und zu schützen.
4. Als zulässige Bodenpressung wird 100 kN/m² angenommen. Die Tragfähigkeit des Baugrundes und
die vorhandenen Grundwasserstände sind örtlich verantwortlich zu prüfen und entsprechende Maß-
nahmen zu veranlassen, z.B. eine Auftriebssicherung durch Auflastbeton.
5. Die Einbauskizze für den Behälter ist zwingend zu beachten.
6. Die erforderliche Einbauhöhe der Anlage ist unter Berücksichtigung der Lagerfugenstärken vor Bau-
beginn zu ermitteln. Dementsprechend sind die Tiefe der Gründungssohle, die Oberkante Schacht-
abdeckung sowie die gegebenen Ein- und Auslaufhöhen, notfalls unter Einbeziehung von Ausgleich-
ringen, vor Ort festzulegen.
7. Beim Einbau der Fertigteile
mit einem 3-strängigem Kettenringwandgreifer (bis 3 to Einzelteilgewicht) sind folgende Einzel-
kettenlängen einzuhalten:
o
bei Anlagen mit Durchmesser 200 cm = mind. 150 cm.
o
bei Anlagen mit Durchmesser 250 cm = mind. 200 cm.
mit einer Bauhöhe von 155 cm ist mit einer 3-strängigen Kette (Mindesttragkraft > 2,0 to je Ein-
zelkette) zu arbeiten. Dabei sind folgende Einzelkettenlängen einzuhalten:
o
bei Anlagen mit Durchmesser 200 cm = mind. 200 cm.
o
bei Anlagen mit Durchmesser 250 cm = mind. 250 cm.
8. Bei der Fertigteilmontage dürfen die Ringe und ihre Kammern nicht verwechselt werden, damit die
Wirkungsweise der Anlage gewährleistet bleibt. Dafür sind die Einbauskizzen zu beachten. Als weite-
re Hilfe für den Einbau sind die Einbaukennlinien zu beachten.
9. Es ist darauf zu achten, dass die Ring- und Kammerwände genau übereinander versetzt werden und
dass die Lagerfugen vollflächig und wasserdicht hergestellt werden. An den Fugenaußenseiten sind
beidseitig Mörtelwülste anzusetzen. Als Fugenmörtel empfehlen wir NORDBETON POTTDICHT
Zur Prüfung ist die Anlage mit Wasser zu füllen und die Wasserdichtheit zu dokumentieren.
10. Die Zu- und Ablauföffnungen dürfen nicht verwechselt werden.
11. Die Rohrleitungen sind elastisch (Schachtfutter) einzubinden. Es gilt die DIN 1986 Teil -1,-2,- 4 und -
30. Die Ablaufleitungen sind rückstaufrei zu verlegen.
12. Die Anlage ist mit einer Be- und Entlüftung zu versehen. Der Zulauf ist über Dach zu entlüften, ggf.
sind zusätzliche Be- und Entlüftungen anzuordnen.
13. Wir empfehlen den Deckel der Anlage mit Belüftungslöchern (belüftete Deckel) zu versehen.
14. Liegt die Anlage im Verkehrsbereich, so ist sie mit der statisch erforderlichen Abdeckung zu verse-
hen.
Version A 11/2016
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Inhaltszusammenfassung für PSC-Systemtechnik bubbler plus

  • Seite 1 Allgemeine Sicherheitshinweise 1. Die geltenden Sicherheitsbestimmungen z.B. die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossen- schaften müssen eingehalten werden. 2. Das Personal für Bedienung, Wartung, Inspektion und Montage muss die entsprechende Qualifikati- on für diese Arbeiten aufweisen. 3. Bei Arbeiten an der Steuerung oder anderen elektrischen Einrichtungen der Anlage, muss die Anlage vom Netz getrennt werden.
  • Seite 2 ® Vorbereitung einer bestehenden Anlage für den Einbau der bubbler plus Technik 1. Die vorhandene Anlage muss den Herstellervorgaben bzgl. Mindestvolumen und eventueller Kam- meraufteilung entsprechen. 2. Die Anlage muss in einem baulich einwandfreien Zustand sein. 3. Beachten Sie, dass in der bestehenden Anlage giftige Gase entstehen können. Die geltenden Si- cherheitsbestimmungen z.B.
  • Seite 3 bei Dreikammer-Anlagen-Zweibehälter Ein Druckspiralschlauch zum Behälter 1 (Belüftung) Vier Druckspiralschläuche zum Behälter 2 (Pegelmessung / Belüftung / Schlammrückf. / Klarwas- serabzug) bei Dreikammer-Anlagen-Dreibehälter Ein Druckspiralschlauch zum Behälter 1 (Belüftung) Ein Druckspiralschlauch zum Behälter 2 (Belüftung) Vier Druckspiralschläuche zum Behälter 3 (Pegelmessung / Belüftung / Schlammrückf. / Klarwas- serabzug) 10.
  • Seite 4 Beachten Sie bitte, dass bei den folgenden Behältertypen der Firma Nordbeton GmbH  DZ 200 KA 155 (monolithisch) bzw. NG 200 KA 155 (monolithisch)  DZ 250 KA 155 (monolithisch) bzw. NG 250 KA 155 (monolithisch) die Kernbohrung mit Schachtfutter in der Nachgrube zum Anschluss der Schlammrückführung nicht serienmäßig vorhanden ist.