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Garantiebedingungen - VALERA T-BLADE PROFESSIONAL Originalanweisungen

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• Der Führungskamm kann nach Gebrauch und Reinigung des Gerätes wieder auf den
Schneidkopf aufgesetzt werden, da er auch eine Schutzfunktion hat.
• Der Keramikklingensatz braucht nicht geölt zu werden.
ENTSORGUNG
• Das Gerät muss entsprechend den Umweltschutzvorschriften entsorgt werden.
Dieses Gerät erfüllt die Bestimmungen der europäischen Richtlinien 2004/108/EG,
2009/125/EG, 2006/95/EG und der Verordnung (EG) Nr. 278/2009.

GARANTIEBEDINGUNGEN

VALERA leistet für dieses Gerät – zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers
aus Kaufvertrag – dem Endabnehmer gegenüber eine Garantie zu nachstehenden Bedingungen:
1. Für dieses Gerät gelten die Garantiebedingungen unseres Händlers im Verkaufsland. In der
Schweiz und in den Ländern, wo die europäische Verordnung 44/99/CE gilt, beträgt die
Garantiezeit 24 Monate bei privatem Gebrauch und 12 Monate bei gewerblichem oder einem
solchen gleichzusetzenden Gebrauch. Die Garantiezeit beginnt am Kauftag des Gerätes, der
durch die ausgefüllte Garantiekarte oder einen sonstigen Kaufbeleg nachzuweisen ist.
2. Die Garantie wird nur bei Vorlage der Garantiekarte oder eines Kaufbeleges geleistet.
3. Die Garantieleistung umfasst die Behebung aller innerhalb der Garantiezeit auftretenden
Mängel des Gerätes, die nachweislich auf Material- oder Fertigungsfehlern beruhen. Die
Behebung der Mängel kann nach unserer Wahl durch Instandsetzung oder durch Umtausch
des Gerätes erfolgen. Nicht unter Garantie fallen Mängel oder Schäden, die durch nicht
vorschriftsmässigen elektrischen Anschluss, durch unsachgemässe Handhabung sowie
durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung entstanden sind.
4. Weitere Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere solche auf Ersatz ausserhalb des Gerätes
entstandener Schäden, sind – soweit die Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist –
ausgeschlossen.
5. Die Garantieleistungen werden ohne Berechnung durchgeführt; sie bewirken weder eine
Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit.
6. Diese Garantie erlischt bei Eingriff nicht autorisierter Stellen.
Sollten Sie die Garantie in Anspruch nehmen müssen, dann senden Sie bitte das defekte Gerät
gut verpackt an eine unserer autorisierten Service-Stellen. Vergessen Sie nicht, unbedingt die
Garantiekarte und/oder den Kaufbeleg beizufügen, da ohne diese keine Garantieleistung
erfolgen kann.
Das Symbol
auf dem Produkt oder seiner Verpackung weist darauf hin, dass dieses Produkt
nicht als normaler Haushaltsabfall zu behandeln ist, sondern an einem Sammelpunkt für das
Recycling von elektrischen und elektronischen Geräten abgegeben werden muss. Durch Ihren
Beitrag zum korrekten Entsorgen dieses Produktes schützen Sie die Umwelt und die Gesundheit
Ihrer Mitmenschen. Umwelt und Gesundheit werden durch falsches Entsorgen gefährdet. Weitere
Informationen über das Recycling dieses Produkts erhalten Sie von Ihrem Rathaus, Ihrer
Müllabfuhr oder dem Geschäft, in dem Sie das Produkt gekauft haben.
VALERA ist eine eingetragene Schutzmarke der Ligo Electric S.A. - Schweiz
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